Tiefbrunnen Aufseß

Wasserversorgung Aufseß – wichtige Informationen!

 

Antrag auf Bewilligung für die Entnahme von Grundwasser aus dem Tiefbrunnen Aufseß

und Neuausweisung des Wasserschutzgebietes für den Tiefbrunnen Aufseß

 

Die Gemeinde Aufseß benötigt turnusgemäß wieder eine neue Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser aus der Tiefbohrung Aufseß (zwischen Neuhaus und Oberaufseß). Diese wurde beim Landratsamt in Bayreuth beantragt und mit dem Wasserwirtschaftsamt in Hof abgestimmt. Um die Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser weiterhin zu erhalten, wurde der Gemeinde auferlegt, das bestehende Wasserschutzgebiet nach dem heutigen Kenntnisstand anzupassen. Letztendlich kommen wir um eine teilweise Erweiterung (Vergrößerung) des Schutzgebietes, insbesondere in Richtung Westen, nicht herum.

Neben der Möglichkeit der Einsichtnahme der Unterlagen (öffentliche Auslegung) in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld in Hollfeld können die Unterlagen auszugsweise auf der Homepage der Gemeinde Aufseß abgerufen werden.

Da die Gesamtunterlagen relativ umfangreich sind, werden wir zudem im Rathaus der Gemeinde Aufseß Pläne auslegen bzw. am Fenster neben dem Rathaus-Eingang von außen sichtbar anbringen.

Aus diesen Plänen ist der Umfang der Änderung gegenüber dem bestehenden Wasserschutzgebiet ersichtlich.

Weiteres kann den beiliegenden Bekanntgaben entnommen werden.

 

Bitte nehmt die Möglichkeit der Einsicht der Pläne wahr und sprecht mich bei Fragen gerne an!

 

Euer Bürgermeister

Alexander Schrüfer

 

Bekanntmachung der Gemeinde Aufseß – VG Hollfeld:

(Veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld vom 19. Januar 2023)

 

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBI I S. 2585) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771) und des Bayeri­schen Wassergesetzes (BayWG) vom 25. Februar 2010 (GVBI S. 66, berichtigt S. 130) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juli 2022 (GVBl. S. 1237)

 

Bewilligung für das Entnehmen von Grundwasser aus dem Tiefbrunnen Aufseß, Fl.-Nr. 896, Gemarkung Neuhaus, durch die Gemeinde Aufseß

 

Die Gemeinde Aufseß sichert derzeit die Trinkwasserversorgung in ihrem Versorgungsgebiet ausschließlich durch die Grundwasserförderung aus dem Brunnen 1 Aufseß (Tiefbrunnen Aufseß). Sie hat sich zusammen mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Aufseßgruppe (Sitz Markt Wiesental) zu einem Verbund zusammengeschlossen, um im Bedarfsfall die Trinkwasserversorgung in den Versorgungsgebieten jederzeit sichern zu können.

 

Die Grundwasserentnahme stellt eine Gewässerbenutzung gemäß § 8 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung bedarf.

 

Das aus dem Brunnen entnommene Wasser dient der langfristigen quantitativen und qualitativen Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung von Aufseß. Die beantragte Fördermenge beträgt 9,0 l/s, 770 m3/d und 150.000 m3/a aus dem Brunnen Aufseß.

 

Für die Grundwasserentnahme besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

 

Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, liegen während der allgemeinen Dienststunden:

 

Montag:                        08:00 bis 12:00 Uhr und von 12:30 Uhr bis 15:30 Uhr              

Dienstag:                      08:00 bis 12:00 Uhr und von 12:30 Uhr bis 15:30 Uhr              

Mittwoch:                      geschlossen (Terminvereinbarung möglich: 08:00 bis 12:00 Uhr und von 12.30 Uhr bis 15:30 Uhr)

Donnerstag:                 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:                         08:00 bis 12.00 Uhr                                                    

 

im

Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld, 1. OG, Zimmer Nr. 1.02, zur Einsichtnahme aus.

Die Auslegungsfrist (1 Monat) beginnt am 30. Januar 2023 und endet am 28. Februar 2023.

 

Etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen gem. Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG gegen das Vorhaben können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Gemeinde Aufseß – VG Hollfeld oder im Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth, Zimmer Nr. 224 erhoben werden.

 

Es wird darauf hingewiesen,

-dass die erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird, behandelt werden;

-dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin ohne ihn verhandelt werden kann;

-dass

-  die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von einem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,

- die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,

wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

 

Die Bekanntmachung wird zusammen mit den Planunterlagen auch auf folgender Internetseite der Gemeinde Aufseß auszugsweise eingestellt:

 „ https://www.aufsess.de/amtliche-bekanntmachungen/tiefbrunnen-aufseß “.

Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

 

Aufseß, 17. Januar 2023

 

Alexander Schrüfer

Erster Bürgermeister

der Gemeinde Aufseß

Hinweise
Ergänzende Hinweise Tiefbrunnen.pdf
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