Wasserschutzgebiet Aufseß (Neuausweisung)

09.01.2024

Inkrafttreten der Verordnung des Landratsamtes Bayreuth über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in den Gemarkungen Aufseß und Neuhaus der Gemeinde Aufseß, Landkreis Bayreuth, sowie der Gemarkung Brunn der Stadt Heiligenstadt, Landkreis Bamberg, zum Schutz des Brunnens 1 Aufseß (Tiefbrunnen Aufseß) für die öffentliche Trinkwasserversorgung der Gemeinde Aufseß vom 20. November 2023

 

Die Gemeinde Aufseß hat mit Antrag vom 21. Dezember 2021 beim Landratsamt Bayreuth die Neufestsetzung des o.g. Wasserschutzgebietes unter Vorlage der Antragsunterlagen in der Fassung vom Dezember 2021, Entwurfsverfasser Hydrogeologisches Institut Dr. Reinländer GmbH, beantragt. Zwischenzeitlich wurde die Verordnung das Landratsamt Bayreuth erlassen.

 

Gemäß § 10 „Inkrafttreten“ Satz 1 dieser Verordnung tritt diese am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Bayreuth in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landratsamtes Bayreuth über das Wasserschutzgebiet in Aufseß (Landkreis Bayreuth) vom 17.9.1991 (Amtsblatt für den Landkreis Bayreuth Nr. 26 vom 23.9.1991) außer Kraft.

 

Durch die Veröffentlichung der Verordnung nebst Anlagen vom 20.11.2023 am 01.12.2023 im „Amtsblatt und Kreisanzeiger des Landkreises Bayreuth Nr. 28 vom 30. November 2023“, ist diese am 2. Dezember 2023 in Kraft getreten. 

 

Die Verordnung kann hier als nachstehende PDF-Datei abgerufen werden.

Der Inhalt dieser Verordnung ist zusätzlich auf der Internetzseite

des Landkreises Bayreuth unter: www.landkreis-bayreuth.de/Bekanntmachungen  

( www.landkreis-bayreuth.de/media/12192/amtsblatt-nr-28-vom-01122023.pdf )

sowie der Gemeinde Aufseß unter: www.aufsess.de/amtliche-bekanntmachungen/wasserschutzgebiet-aufseß/ 

abrufbar.

 

Gemeinde Aufseß

Aufseß, 09. Januar 2024

 

Alexander Schrüfer

 

Erster Bürgermeister

WSG-Verordnung Aufseß mit dazugehörigen Anlagen 1 (Lageplan) und Anlage 2 vom 20.11.2023
Wasserschutzgebietsverordnung Aufseß vom
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17.01.2023

Wasserversorgung Aufseß – wichtige Informationen!

 

Antrag auf Bewilligung für die Entnahme von Grundwasser aus dem Tiefbrunnen Aufseß

und

Neuausweisung des Wasserschutzgebietes für den Tiefbrunnen Aufseß

 

Die Gemeinde Aufseß benötigt turnusgemäß wieder eine neue Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser aus der Tiefbohrung Aufseß (zwischen Neuhaus und Oberaufseß). Diese wurde beim Landratsamt in Bayreuth beantragt und mit dem Wasserwirtschaftsamt in Hof abgestimmt. Um die Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser weiterhin zu erhalten, wurde der Gemeinde auferlegt, das bestehende Wasserschutzgebiet nach dem heutigen Kenntnisstand anzupassen. Letztendlich kommen wir um eine teilweise Erweiterung (Vergrößerung) des Schutzgebietes, insbesondere in Richtung Westen, nicht herum.

Neben der Möglichkeit der Einsichtnahme der Unterlagen (öffentliche Auslegung) in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld in Hollfeld können die Unterlagen auszugsweise auf der Homepage der Gemeinde Aufseß abgerufen werden.

Da die Gesamtunterlagen relativ umfangreich sind, werden wir zudem im Rathaus der Gemeinde Aufseß Pläne auslegen bzw. am Fenster neben dem Rathaus-Eingang von außen sichtbar anbringen.

Aus diesen Plänen ist der Umfang der Änderung gegenüber dem bestehenden Wasserschutzgebiet ersichtlich.

Weiteres kann den beiliegenden Bekanntgaben entnommen werden.

 

Bitte nehmt die Möglichkeit der Einsicht der Pläne wahr und sprecht mich bei Fragen gerne an!

Euer Bürgermeister

Alexander Schrüfer

 Bekanntmachung der Gemeinde Aufseß – VG Hollfeld:

(Veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld vom 19. Januar 2023)

 

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG);

Verordnung des Landratsamtes Bayreuth über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in den Gemarkungen Aufseß und Neuhaus der Gemeinde Aufseß, Landkreis Bayreuth, sowie der Gemarkung Brunn der Stadt Heiligenstadt, Landkreis Bamberg, zum Schutz des Brunnens 1 Aufseß (Tiefbrunnen Aufseß) für die öffentliche Trinkwasserversorgung der Gemeinde Aufseß vom ….

 

Die Gemeinde Aufseß nutzt zur Sicherstellung der Wasserversorgung im Gemeindegebiet den Brunnen 1 Aufseß. Zum Schutz der Quelle wurde mit Verordnung des Landratsamtes Bayreuth vom 23.09.1991 ein Wasserschutzgebiet amtlich festgesetzt.

Das bestehende Wasserschutzgebiet soll nach heutigem Kenntnisstand angepasst werden.

 

Mit Inkrafttreten der neuen Schutzgebietsverordnung tritt die Verordnung vom 23.09.1991 außer Kraft.

 

Der Entwurf der neuen Schutzgebietsverordnung mit dem dazugehörigen Schutzgebietsplan, aus dem die genauen Grenzen des Schutzgebietes zu entnehmen sind, liegt während der allgemeinen Dienststunden:

 

Montag:                        08:00 bis 12:00 Uhr und von 12:30 Uhr bis15:30 Uhr               

Dienstag:                      08:00 bis 12:00 Uhr und von 12:30 Uhr bis 15:30 Uhr              

Mittwoch:                      geschlossen (Terminvereinbarung möglich: 08:00 bis 12:00 Uhr und von 12.30 Uhr bis 15:30 Uhr)      

Donnerstag:                 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:                         08:00 bis 12.00 Uhr                                                    

 

im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld, 1. OG, Zimmer Nr. 1.02, zur Einsichtnahme aus.

 

Die Auslegungsfrist (1 Monat) beginnt am 30. Januar 2023 und endet am 28. Februar 2023.

 

Etwaige Einwendungen sowie Stellungnahmen von Vereinigungen gemäß Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG gegen das Vorhaben können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Gemeinde Aufseß – VG Hollfeld oder im Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95488 Bayreuth, Zimmer Nr. 224, erhoben werden.

 

Es wird darauf hingewiesen,

 

-       dass mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen,

-       dass die erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird, behandelt werden;

-       dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin ohne ihn verhandelt werden kann;

-       dass

- die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von einem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,

-die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,

 

wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

 

Die Bekanntmachung wird zusammen mit den Planunterlagen und dem Verordnungsentwurf auch auf folgender Internetseite der Gemeinde Aufseß auszugsweise eingestellt:

https://www.aufsess.de/amtliche-bekanntmachungen/wasserschutzgebiet-aufseß “.

 

Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

 

Aufseß, 17. Januar 2023

 

Alexander Schrüfer

Erster Bürgermeister

der Gemeinde Aufseß

Ergänzende Hinweise
Ergänzende Hinweise Neuausweisung WSG.pd
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Verordnungsentwurf Neufestsetzung WSG Aufseß
Verordnungsentwurf zur Neufestsetzung ei
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Karte Neufestsetzung

Vergleich 

Karte

alt (aus 1991)  - grün 

und

neu  - blau