Corona-Virus - wichtige Hinweise
06.04.2021
26.03.2021
Quellen:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/#Aktuell (vom 23.03.2021)
Landratsamt Bayreuth - aktuelle Pressemitteilungen Corona und Landratsamt Bayreuth (corona-virus-wir-informieren)
Coronavirus in Bayern - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de
Informationen für Eltern vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Es handelt sich nachstehend um einen Teilauszug „Regelungen zu Ostern“. Weitere Regelungen können auf der obengenannten Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und den weiteren o.g. Seiten entnommen werden.
Ministerrat fasst Beschlüsse zur Eindämmung der Pandemie
Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie wird die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 18. April 2021 verlängert und angepasst
„Regelungen zu Ostern
Über die Osterfeiertage gilt inzidenzunabhängig landesweit Folgendes:
Private Zusammenkünfte sind auf die Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich die Angehörigen eines weiteren Hausstands beschränkt, jedoch auf maximal fünf Personen; Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt, Paare gelten als ein Haushalt. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 verbleibt es bei der Kontaktbeschränkung auf Angehörige des eigenen Hausstands sowie zusätzlich eine weitere Person.
Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt.
Die Religionsgemeinschaften werden dazu aufgerufen, religiöse Versammlungen nicht in Präsenz, sondern nur virtuell durchzuführen.
Die vorgesehenen weiteren Öffnungsschritte in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von nicht über 100 bzw. 50 in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport bleiben bis 12. April 2021 ausgesetzt.“
Übersicht zu den Öffnungsregelungen ab 8. März 2021 (nach 12. BayIfSMV)


Detailregelungen: http://q.bayern.de/4-maerz