Solarpark Hochstahl-Kobelsberg

27.03.2023

Bekanntmachung und Unterlagen

Aufseß_Hochstahl_BP_GOP_E.pdf
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saP_PV_AufsessHochstahl20 10 2022.pdf
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Aufseß_Hochstahl_6_FNPÄ_E_red.pdf
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Aufseß_Hochstahl_Bestand.pdf
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Umweltbezogene_Stellungnahmen_Behörden_B
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Bekanntmachung_3-2_FNPä und BP_Aufsess_P
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Aufseß_Solarpark Hochstahl_BP_E_Begründu
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Aufseß_Solarpark Hochstahl_BP_E_Begründu
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Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für

-       6. Änderung der Neufassung des Flächennutzungsplans im Bereich

„Solarpark Hochstahl-Kobelsberg“

-       Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Hochstahl-Kobelsberg“

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Aufseß hat am 09.08.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Hochstahl-Kobelsberg“ und die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Die Beschlüsse wurden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mitgeteilt.

Beide Verfahren werden gem. 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt.

 

Die Vorentwürfe des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Solarpark Hochstahl-Kobelsberg“ sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplans wurden in der Sitzung vom 08.11.2022 gebilligt. Die Unterlagen lagen vom 05.12.2022 bis 13.01.2023  gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 05.12.2022 bis 13.01.2023 beteiligt.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes umfassen die Fl.Nrn. 1251 und 1252, jeweils Gemarkung Hochstahl, Gemeinde Aufsess, Landkreis Bayreuth.

Im o. g. Geltungsbereich soll ein Sondergebiet ausgewiesen werden. Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).

 

Abb. Geltungsbereich des Vorhabens (Ausschnitt FNP-Änderung ohne Maßstab)

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan enthält auch die Ausgleichsflächen.

Abb. Geltungsbereich des Vorhabens (Ausschnitt BP ohne Maßstab)

 

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.

Im bestehenden Flächennutzungsplan ist die Fläche als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt.

 

Es erfolgt für die Entwürfe zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, sowie für den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan  „Hochstahl-Kobelsberg“ jeweils in den Fassungen vom 14.03.2023 bestehend aus Planblatt und Begründung und weiteren Anlagen, die vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 14.03.2023 gebilligt und zur Auslegung bestimmt wurden, die öffentliche Auslegung § 3 Abs. 2 BauGB i. V.m. § 3 Planungsicherstellungsgesetz (Plan-SiG):

 

von Dienstag, 11.04.2023 bis einschließlich Freitag 12.05.2023

 

Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde unter

https://www.aufsess.de/laufende-bauleitplanverfahren/

ab dem 27.03.2023 eingesehen werden.

 

Zusätzlich liegen die Unterlagen in der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld während der allgemeinen Dienststunden

 

Montag – Dienstag:         08.00 – 15.00 Uhr

Mittwoch:                         08.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag:                     08.00 – 12.00 Uhr   und   14.00 – 18:00 Uhr

Freitag:                             08.00 – 12.00 Uhr

 

öffentlich aus.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Hochstahl-Kobelsberg“ sowie über die 6. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Aufsess deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

 

Zeitgleich werden nach § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, über die öffentliche Auslegung unterrichtet und zur Äußerung bzw. Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Berichte und Gutachten

-       Umweltbericht zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Hochstahl-Kobelsberg“  in der Fassung vom 14.03.2023, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)

-       Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Hochstahl-Kobelsberg“ in der Fassung vom 14.03.2023 , Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)

-       Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für Solarpark Hochstahl, Gemeinde Aufsess Landkreis Bayreuth, Büro für ökologische Studien, Schlumprecht Bayreuth

 

 

Umweltbelange aus Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

-       Schutzgut Mensch:

-       Keine Blendwirkung

-       Schutzgut Boden:

-       Boden für Landwirtschaft,

-       Schutzgut Wasser:

-       Keine Einwirkung

-       Schutzgut Pflanzen, Tiere:

-       Ausgleichsflächen und Kompensation

-       Schutzgut Landschaft:

-       Maßnahmen zur Eingrünung der Anlagenflächen, Lage im landschaftlichen Vorbehaltsgbiet

-       Schutzgut Fläche:

-       Flächenverbrauch

-       Sonstige bzw. allgemeine umweltbezogenen Belange:

-       Standorteignung, Alternativenprüfung; Nutzung und Förderung erneuerbarer Energien, Flächenverbrauch/Verlust von landwirtschaftlicher Fläche für landwirtschaftliche Betriebe, Rückbauverpflichtung, Umgang Brandschutz, Nutzung landwirtschaftliche Wege, Zufahrten

 

Datenschutz:

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informations-pflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Nur Flächennutzungsplan:

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

 

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Aufsess, 30.03.2023

 

 

 

Alexander Schrüfer
Erster Bürgermeister