16.11.2021

Ergebnis Neuwahl Vorstandschaft der TG Aufseß II (Dorferneuerung) am 15.11.2021

03.11.2021

Abschließende Information zu Neuwahlen am 15.11.2021 der Vorstandschaften der Teilnehmergemeinschaften Aufseß (Flur) und Aufseß II (Dorf) mit Kandidaten-Liste 

 

AMT FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG OBERFRANKEN

 

Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld

Gemeinde Aufseß

 

Dorferneuerung und Flurneuordnung Aufseß

Gemeinde Aufseß, Landkreis Bayreuth

Informationen zu den Vorstandswahlen der
Teilnehmergemeinschaften Aufseß (Flurneuordnung)
und Aufseß II (Dorferneuerung)

Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Aufseß (Flurneuordnung) und Aufseß II (Dorferneuerung) gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten wurden u.a. im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld vom 28.10.2021 zur Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter der Teilnehmergemeinschaften (TG) Aufseß und Aufseß II geladen.

Beide Wahlen finden zeitgleich unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken statt am:

Montag, 15.11.2021, von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr,
Ort: Feuerwehrhaus Aufseß, Schulstraße 156, 91347 Aufseß;
Zugang über den Lesauer Weg.

Bitte beachten Sie hierzu die allgemeinen Corona-Pandemieschutzmaßnahmen (Mund-Nasenschutz, Abstandsregeln, Hygiene). Bitte bringen Sie nach Möglichkeit einen eigenen Stift zur Stimmabgabe mit.

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Seine Aufgaben sind unter anderem:

§   

Wahrnehmung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Teilnehmer.

§   

Aufstellung des Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG.

§   

Gespräche und Verhandlungen mit den Trägern öffentlicher Belange und den Grundstückseigen­tümern.

§   

Veranlassung der planrechtlichen und haushalts­rechtlichen
Geneh­mi­gungen der Maßnahmen.

§   

Vergabe und Überwachung der Bauaufträge für die gemeinschaftlichen und öffentlichen Maßnahmen.

§   

Herstellung von gemeinschaftlichen Anlagen und Ausführung der erforderlichen Maßnahmen zum Gewässer-, Boden- und Naturschutz sowie zur Landschaftspflege.

§   

Nur Flurneuordnung: Festsetzung und Aufbringung der im Verfahren zu leistenden Beiträge (Geld- und Sachbeiträge) zu den gemeinschaftlichen Maßnahmen.

§   

Nur Flurneuordnung: Wertermittlung der alten Grundstücke im Verfahrensgebiet unter Beiziehung von Sachverständigen.

§   

Nur Flurneuordnung: Neugestaltung des Verfahrensgebietes.

§   

Abmarkung der Grundstücks­grenzen im Einvernehmen mit den Grundeigentümern im Bereich der Maßnahmen.

§   

Aufstellung und Ausführung des Plans nach § 58 FlurbG
(Flurbereinigungsplan).

 

Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter festgelegt:

- In der Dorferneuerung auf je 3 aus Aufseß/Oberaufseß und je 1 Person aus Heckenhof. Somit sind insgesamt 8 Personen zu wählen

- In der Flurneuordnung betragen die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter je 4 aus Aufseß/Oberaufseß und je 2 Personen aus Heckenhof. Somit sind insgesamt 12 Personen zu wählen

 

Der Vorstand wird auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig.

 

Kandidaten TG Aufseß (Flurneuordnung):

1

Bäuerlein, Ludwig

Raiffeisenstraße 117

91347 Aufseß

2

Konschake, Ernst

Schulstraße 158

91347 Aufseß

3

Lang, Stefan

Raiffeisenstraße 48a

91347 Aufseß

4

Nützel, Holger

Hochstahler Str. 66

91347 Aufseß

5

Rieß, Klemens

Unterer Schloßberg 73

91347 Aufseß

6

Scheuring, Manfred

Steingrube 13

91347 Aufseß

7

Stenglein, Harald

Neuhauser Straße 40

91347 Aufseß

8

Wengert, Michael

Föhrenteich 4

91347 Aufseß

9

Wengert, Thomas

Föhrenteich 1

91347 Aufseß

1

Dietsch, Werner

Heckenhof 11

91347 Aufseß

2

Nützel, Melanie

Heckenhof 3

91347 Aufseß

3

Hofmann, Georg

Heckenhof 12

91347 Aufseß

4

Hohe, Bernd

Heckenhof 8

91347 Aufseß

 

 

Kandidaten der TG Aufseß II (Dorferneuerung):

1

Bäuerlein, Josefine

Raiffeisenstraße 117

91347 Aufseß

2

Bäuerlein, Ludwig

Raiffeisenstraße 117

91347 Aufseß

3

Wengert, Michael

Föhrenteich 4

91347 Aufseß

4

Brauer, Corinna

Oberaufseß 1

91347 Aufseß

5

Rothenbach Ernst

Im Tal 70

91347 Aufseß

6

Krug Wolfgang

Brunner Weg 12

91347 Aufseß

1

Baumann Uwe

Heckenhof 6

91347 Aufseß

2

Hofmann Hermann

Heckenhof 5

91347 Aufseß

 

Kurzentschlossene können sich noch bis zum 12. November melden bei: Daniel Meifert (daniel.meifert@ale-ofr.bayern.de; 0951 837-317) oder Claudia Stich (claudia.stich@ale-ofr.bayern.de; 0951 837-310).

 

Grundlagen zum Wahlverfahrens und dessen Ablauf

Die Vorstandschaften der Flurneuordnung und Dorferneuerung Aufseß werden in getrennten Wahlen gewählt.

 

§   

Wahlberechtigt sind die Teilnehmer am Verfahren der Ländlichen Entwicklung (Grundeigentümer und Erbbauberechtigte).

 

§   

Grundsätzlich können alle natürlichen und unbeschränkt
geschäftsfähigen Personen gewählt werden. Sie brauchen
weder am Verfahren beteiligt noch Landwirte sein.

§   

Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken bestimmt die Anzahl der Vorstandsmitglieder und leitet die Wahl.

§   

Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft ist ein Beamter/eine Beamtin, der/die vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken bestimmt wird und die notwendige fachliche und technische Vorbildung besitzt.

§   

Die Teilnehmer wählen die Vorstandsmitglieder einschließlich
deren Stellvertretung in einem Wahlgang.

§   

Flurneuordnung: Jeder Stimmberechtigte hat 12 Stimmen.                   Dorferneuerung: Jeder Stimmberechtigte hat 8 Stimmen

§   

Jeder anwesende Teilnehmer hat ein Stimmrecht.

§   

Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer.

§   

Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig (schriftliche Vollmacht).

§   

Vollmachten berechtigen den Bevollmächtigten nicht zu einer mehrfachen Stimmabgabe.

§   

Die Wahl ist schriftlich und geheim.

§   

Die Reihenfolge der gewählten Bewerber richtet sich nach der Stimmenzahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das unter Aufsicht des Wahlausschusses sofort nach Feststellung des Wahlergebnisses gezogen wird.

§   

Die Vertretung der Vorstandsmitglieder durch Stellvertreter richtet sich nach der Stimmenzahl, die bei der Wahl
erreicht werden. D. h. der Stellvertreter mit der höchsten Stimmenzahl vertritt das 1. Vorstandsmitglied, der mit der nächst
niedrigeren Stimmenzahl das 2. Vorstandsmitglied usw..

§   

Sind auf einem Stimmzettel mehr Kreuze als Personen gewählt werden können, ist der Stimmzettel ungültig.

§   

Die Wahl erfolgt durch Ankreuzen in der Liste oder Ergänzung durch handschriftlichen Eintrag.

§   

Häufelung von Stimmen ist nicht erlaubt.

§   

Je ein Wahlausschuss bestehend aus 3 Personen - darunter ein Vertreter der Gemeinde - überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl in der Flurneuordnung bzw. Dorferneuerung.

§   

Alle 6 Jahre erfolgt eine Neuwahl der Vorstandschaft,
Wiederwahl ist möglich.

§   

Mit der Annahme der Wahl ist der Gewählte Vorstandsmitglied (Stellvertreter). Die gewählten Vorstandsmitglieder sind
verpflichtet, die ehrenamtliche Tätigkeit als Vorstandsmitglied zu übernehmen, es sei denn, sie können einen wichtigen Grund für die Ablehnung geltend machen.


Gemeinschaftliche Eigentümer sind nur stimmberechtigt, wenn von allen abwesenden Miteigentümern eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Dies gilt auch für Ehepartner!

Das Ergebnis der Wahl wird am Haus der Gemeinde Aufseß und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

 

Bamberg, 03.11.2021
gez. Claudia Stich              Daniel Meifert
Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken

29.10.2021

AMT FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG OBERFRANKEN

 

Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld

Gemeinden Aufseß, Hollfeld, Plankenfels

 

Dorferneuerung Aufseß II

Gemeinde Aufseß, Landkreis Bayreuth

Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG -, Art. 4 Abs. 3 Satz 1, 2 und 5 Abs. 4 Satz 1 des Geset­zes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG -)

Bekanntmachung und Ladung

Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Aufseß II gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter der Teilnehmergemeinschaft Aufseß II geladen.

Im Zusammenhang mit der Ausbreitung des neuen Corona-Virus SARS-CoV-2 kann die Vorstandsneuwahl derzeit nicht in einer öffentlichen Versammlung durchgeführt werden. Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat deshalb beschlossen, die Wahl ähnlich einer Kommunalwahl abzuhalten.

Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken statt am:

Montag, 15.11.2021, von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr,

Ort: Feuerwehrhaus Aufseß, Schulstraße 156, 91347 Aufseß.

Bitte beachten Sie hierzu die allgemeinen Corona-Pandemieschutzmaßnahmen (Mund-Nasenschutz, Abstandsregeln, Hygiene). Bitte bringen Sie nach Möglichkeit einen eigenen Stift zur Stimmabgabe mit.

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl des Vorstandes beteiligen.

Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 4 festgesetzt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 8 Personen wählen. Sie werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig.

Um eine angemessene Vertretung der einzelnen Ortschaften sicherzustellen, wurde durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken für die gruppenmäßige Zusammensetzung des Vorstandes bestimmt, dass im Verfahren

je 3     Vorstandsmitglieder und Stellvertreter für die Ortschaft Aufseß mit Oberaufseß

je 1     Vorstandsmitglieder und Stellvertreter für die Ortschaft Heckenhof

zu wählen sind.

Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer.
Gemeinschaftliche Eigentümer sind nur stimmberechtigt, wenn von allen abwesenden Miteigentümern eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Wenn Ehepartner gemeinschaftliches Eigentum haben, brauchen diese ebenfalls eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Ehepartners. Einigen sich
gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.

Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst am Wahltermin anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.

Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den am Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los. Das Ergebnis der Wahl wird am Haus der Gemeinde Aufseß und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

Bamberg, 18.10.2021

 

Claudia Stich
Baudirektorin

24.09.2021