Verfahren zur
8. Änderung des Flächennutzungsplanes
und
Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet am Bauhof",
östlich der Hauptstraße ST 2189, nördlich Hutäcker, in Sachsendorf,
Fl.Nr. 154, Gemarkung Sachsendorf, Gemeinde Aufseß, Landkreis Bayreuth
08.04.2024 - Bekanntmachung und Unterlagen
B E K A N N T M A C H U N G
Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
8. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet am Bauhof“ östlich der Hauptstraße ST 2189, nördlich Hutäcker
in Sachsendorf, Fl.Nr. 154, Gemarkung Sachsendorf, Gemeinde Aufseß, Landkreis Bayreuth
Der Gemeinderat der Gemeinde Aufseß hat in seiner Sitzung am 08.08.2023 den Aufstellungsbeschluss gefasst, auf der vorgenannten Fläche ein Gewerbegebiet für ansiedlungswillige, kleinteilige Gewerbebetriebe zu ermöglichen. Außerdem wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan für diesen Bereich im Parallelverfahren zu ändern.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beträgt ca. 6.960 m² und ist eine Teilfläche des Flurstücks 154 mit 10.535 m², Gemarkung Sachsendorf. Der Bereich schließt östlich an offene landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fläche, südlich an eine auf dem Flurstück 154 liegende Waldfläche, an welche das Neubaugebiet Hutäcker, Neuhaus, angegliedert ist. Im westlichen Bereich grenzt die Staatsstraße 2189 mit dahinterliegender Aufseß und nordwärts der gemeindliche Bauhof, darauffolgend eine Waldfläche bis zum Wohngebiet Geiersleite, Sachsendorf.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 12.09.2023 wurde der Planentwurf vom 12.09.2023 gebilligt und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in der Zeit vom 23.11. bis 27.12.2023 durchgeführt.
Zu den eingegangenen Anregungen der Bürger, Behörden und der Träger öffentlicher Belange hat sich der Gemeinderat am 25.03.2024 beraten und beschlossen, die notwendigen Änderungen in den Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten und den überarbeiteten Entwurf für die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB freizugeben.
Der Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung, sowie des Bebauungsplanes jeweils mit textlichen Festsetzungen und Begründung sowie der Umweltbericht mit Stand vom 25.03.2024 werden in der Zeit
vom 15. April 2024 bis einschließlich 17. Mai 2024
auf der Homepage der Gemeinde Aufseß unter https://www.aufsess.de/laufende-bauleitplanverfahren/ veröffentlicht.
Außerdem sind diese im Rathaus der Stadt Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld, während der Dienststunden Montag 8.00 bis 15.00 Uhr, Dienstag und Freitag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr einzusehen.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Menschen/Lärm: derzeitige Plangebietsnutzung mit Lärmemissionen und angrenzende Bebauung, geplante Gewerbeansiedlung
Art der Information: Begründung und Umweltbericht
Tiere und Pflanzen sowie Landschaftsbild: Beurteilung der Schutzgebiete im Plangebiet sowie angrenzende Biotopstrukturen, Bautätigkeitsauswirkung auf das Plangebiet
Art der Information: Begründung und Umweltbericht
Boden: Vorhandenen Bodenaufbaus und eventuelle Altlastenverdachtsfälle, Bodenspeicher- und reglerfunktion
Art der Information: Begründung und Umweltbericht
Wasser: Oberflächengewässer und Überschwemmungsgebiet Information, Oberflächenwasserbeurteilung nach erfolgtem Bau
Art der Information: Begründung und Umweltbericht
Luft und Klima: Beurteilung von kleinklimatisch wirksamen Luftaustauschbahnen und Microklima
Art der Information: Begründung und Umweltbericht
t
Kultur und Sachgüter: Erkundung von Bau- und Bodendenkmäler
Art der Information: Begründung und Umweltbericht
Stellungnahmen können im vorgenannten Zeitraum, möglichst per E-Mail an
baurecht@vg-hollfeld.bayern.de, bei Bedarf aber auch schriftlich abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gemeinde Aufseß
gezeichnet
Alexander Schrüfer
Erster Bürgermeister