Bauleitplanungen
Verfahren zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet am Bauhof"
östlich der Hauptstraße ST 2189, nördlich Hutäcker, in Sachsendorf, Fl.Nr. 154, Gemarkung Sachsendorf, Gemeinde Aufseß, Landkreis Bayreuth
08.04.2024 - Bekanntmachung und Unterlagen
B E K A N N T M A C H U N G - Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
8. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet am Bauhof“ östlich der Hauptstraße ST 2189, nördlich Hutäcker in Sachsendorf, Fl.Nr. 154, Gemarkung Sachsendorf, Gemeinde Aufseß, Landkreis Bayreuth
Der Gemeinderat der Gemeinde Aufseß hat in seiner Sitzung am 08.08.2023 den Aufstellungsbeschluss gefasst, auf der vorgenannten Fläche ein Gewerbegebiet für ansiedlungswillige, kleinteilige Gewerbebetriebe zu ermöglichen. Außerdem wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan für diesen Bereich im Parallelverfahren zu ändern.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beträgt ca. 6.960 m² und ist eine Teilfläche des Flurstücks 154 mit 10.535 m², Gemarkung Sachsendorf. Der Bereich schließt östlich an offene landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fläche, südlich an eine auf dem Flurstück 154 liegende Waldfläche, an welche das Neubaugebiet Hutäcker, Neuhaus, angegliedert ist. Im westlichen Bereich grenzt die Staatsstraße 2189 mit dahinterliegender Aufseß und nordwärts der gemeindliche Bauhof, darauffolgend eine Waldfläche bis zum Wohngebiet Geiersleite, Sachsendorf.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 12.09.2023 wurde der Planentwurf vom 12.09.2023 gebilligt und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in der Zeit vom 23.11. bis 27.12.2023 durchgeführt.
Zu den eingegangenen Anregungen der Bürger, Behörden und der Träger öffentlicher Belange hat sich der Gemeinderat am 25.03.2024 beraten und beschlossen, die notwendigen Änderungen in den Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten und den überarbeiteten Entwurf für die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB freizugeben.
Der Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung, sowie des Bebauungsplanes jeweils mit textlichen Festsetzungen und Begründung sowie der Umweltbericht mit Stand vom 25.03.2024 werden in der Zeit
vom 15. April 2024 bis einschließlich 17. Mai 2024
auf der Homepage der Gemeinde Aufseß unter www.aufsess.de/seite/731739/bauleitplanungen.html veröffentlicht.
Außerdem sind diese im Rathaus der Stadt Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld, während der Dienststunden Montag 8.00 bis 15.00 Uhr, Dienstag und Freitag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr einzusehen.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Menschen/Lärm: derzeitige Plangebietsnutzung mit Lärmemissionen und angrenzende Bebauung, geplante Gewerbeansiedlung
Art der Information: Begründung und Umweltbericht
Tiere und Pflanzen sowie Landschaftsbild: Beurteilung der Schutzgebiete im Plangebiet sowie angrenzende Biotopstrukturen, Bautätigkeitsauswirkung auf das Plangebiet
Art der Information: Begründung und Umweltbericht
Boden: Vorhandenen Bodenaufbaus und eventuelle Altlastenverdachtsfälle, Bodenspeicher- und reglerfunktion
Art der Information: Begründung und Umweltbericht
Wasser: Oberflächengewässer und Überschwemmungsgebiet Information, Oberflächenwasserbeurteilung nach erfolgtem Bau
Art der Information: Begründung und Umweltbericht
Luft und Klima: Beurteilung von kleinklimatisch wirksamen Luftaustauschbahnen und Microklima
Art der Information: Begründung und Umweltbericht
Kultur und Sachgüter: Erkundung von Bau- und Bodendenkmäler
Art der Information: Begründung und Umweltbericht
Stellungnahmen können im vorgenannten Zeitraum, möglichst per E-Mail an , bei Bedarf aber auch schriftlich abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gemeinde Aufseß
gezeichnet
Alexander Schrüfer
Erster Bürgermeister
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bauleitplanung der Gemeinde Aufseß i. S. Aufhebung BPl Gewerbegebiet Aufseß
Der Gemeinderat der Gemeinde Aufseß hat in seiner Sitzung am 11.10.2022 folgenden Beschluss gefasst:
Aufhebung Bebauungsplan "Aufseß-Gewerbegebiet"
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB und Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich nach §§ 14 und 16 BauGB i.V.m. Art. 23 GO
„Der Gemeinderat der Gemeinde Aufseß beschließt nach § 2 Abs. 1 BauGB den rechtskräftigen Bebauungsplan "Gewerbegebiet" in Aufseß aufzuheben. Der Bebauungsplan ist seit 10. Juni 1994 rechtskräftig. Da der Bedarf in der Gemeinde Aufseß und die notwendige Erschließung nicht gegeben ist, wird der aktuellen städtebaulichen Zielsetzung -vor dem Hintergrund der Reduzierung des Flächenverbrauchs – gefolgt und ein Aufhebungsverfahren eingeleitet.
Der Plan erhält den Namen "Aufhebung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet, Aufseß".
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Nord-Osten des Ortes Aufseß.
Folgende Grundstücke der Gemarkung Aufseß liegen im Geltungsbereich:
Flurnummern ganz: 670
Flurnummern teilweise: 658/10, 681, 683, 683/2, 735, 736, 737 und 738
Der beiliegende Plan mit Geltungsbereich der geplanten Aufhebung mit Datum vom 06.10.2022 ist Bestandteil des Beschlusses.
Die erforderliche Umweltprüfung wird durchgeführt. Parallel wird für den betroffenen Geltungsbereich eine Veränderungssperre erlassen.
Der Aufstellungsbeschluss zur Planaufhebung ist durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich bekannt zu machen.“
Der Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Aufsess werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
GEMEINDE AUFSESS
gez.
Schrüfer
Erster Bürgermeister
Lageplan Übersicht:
Lageplan Geltungsbereich:
Satzung
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich
Für folgende Flurstücke der Gemarkung Aufseß wird eine Veränderungssperre angeordnet:
Gemarkung Aufseß
Flurnummern ganz: 670
Flurnummern teilweise: 658/10, 681, 683, 683/2, 735, 736, 737 und 738
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre besteht für den Bereich des Bebauungsplanes „Aufhebung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Aufseß“.
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist dargestellt im beiliegenden Lageplan, der als Anlage zur Veränderungssperre Teil der Satzung ist.
§ 2 Verbote
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt werden und bauliche Anlagen dürfen nicht beseitigt werden.
Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen des Grundstücks und baulicher Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden.
§3 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Sie tritt außer Kraft, wenn und soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende Bebauungsplan in Kraft getreten ist, spätestens jedoch zwei Jahre nach ihrer Bekanntmachung. Der Gemeinderat hat die Satzung am 11.10.2022 beschlossen.
Hinweis:
Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung des Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB hinaus, so ist den Betroffenen für den dadurch entstandenen Vermögensnachteil eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten (§ 18 Abs. 1 BauGB). Der Entschädigungsberechtigte kann die Entschädigung verlangen, wenn die im vorangegangenen Satz bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung bei der Gemeinde Aufsess schriftlich beantragt (§ 18 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BauGB).
Gemeinde Aufseß, den 27.10.2022
gez.
Schrüfer
Erster Bürgermeister
Bekanntmachungen; Vollzug des Baugesetzes - Bauleitplanungen in der Gemeinde Aufseß
Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse des Gemeinderates Aufseß vom 13. Dezember 2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Aufseß hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2022 insgesamt 13 Aufstellungsbeschlüsse für die Durchführung von Bauleitplanungen innerhalb des Gemeindegebietes Aufseß gefasst.
Die Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse sind nachstehend als PDF-Dateien beigefügt und werden hiermit bekannt gegeben.
Die offizielle amtliche Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse ist im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld Nr. 26 vom 22. Dezember 2022 veröffentlicht.
Bauleitplanungen; Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 BauGB