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Flurneuordnung und Dorferneuerung Aufseß

Änderung der Bekanntmachungsart in den Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz

ALE Oberfranken - Mitteilung vom 07. Juli 2026

Änderung der Bekanntmachungsart in den Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit möchten wir Sie über eine wichtige Änderung hinsichtlich der Art der öffentlichen Bekanntmachung in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) informieren.

Was hat sich zum 01. Juli 2026 geändert?

Ab dem 01. Juli 2026, werden alle öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachungen und Auslegungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ausschließlich auf der Internetseite der zuständigen oberen Flurbereinigungsbehörde, des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken (https://www.ale-oberfranken.bayern.de/399344/index.php), veröffentlicht und somit für die Beteiligten eines Verfahrens zugänglich gemacht.

Die Flurbereinigungsgemeinde wird zukünftig nur noch einen Hinweis, der auf die öffentliche Bekanntmachung auf der Internetseite der oberen Flurbereinigungsbehörde aufmerksam macht, veröffentlichen.

Durch diesen Hinweis sollen die Beteiligten eines Verfahrens nach dem FlurbG die Möglichkeit erhalten, auf einem weiteren Weg Kenntnis von der Bekanntmachung bzw. Auslegung zu nehmen. Zusätzlich haben die Beteiligten die Möglichkeit mit einer Newsletter-Funktion, über neue Inhalte auf dem Laufenden zu bleiben. Ferner werden wir die Beteiligten z.B. im Rahmen von Teilnehmerversammlungen und Projektinformationen wiederholt auf die Bekanntmachungen hinweisen. Auf diese Weise bleibt die Bürgerbeteiligung gesichert.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Winkler

Amtsleiter

 

Dorferneuerung (Verfahren Aufseß II); 

Bekanntmachung und Ladung zur Teilnehmerversammlung am Donnerstag, 19. März 2026, 19.00 Uhr, Haus der Gemeinde

Teilnehmergemeinschaft Aufseß II

Verfahren Aufseß II - Dorferneuerung 

Gemeinde Aufseß, Landkreis Bayreuth

 

Information der Teilnehmer über den Stand der Dorferneuerung Aufseß

Bekanntmachung und Ladung

 

Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Aufseß II gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbaube-rechtigten sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger von Aufseß, Heckenhof und Oberaufseß werden hiermit zur Teil-nehmerversammlung geladen. 

Diese findet statt am:

Donnerstag, den 19. März 2026 um 19:00 Uhr

Ort: Haus der Gemeinde, Schulstraße 145, 91347 Aufseß

Die in der letzten Versammlung vorgebrachten Änderungsvorschläge wurden vom Vorstand behandelt und das Ergebnis in die Planung „Neue Mitte, Raiffeisenstraße, südliche Schulstraße“ eingearbeitet. Diese wurde anschließend mit den direkt betroffenen Behörden (Staatliches Bauamt und Wasserwirtschaft) sowie dem Amt für Ländliche Entwicklung abgestimmt und aktualisiert.

Tagesordnung:

1.    Begrüßung 

2.    Vorstellung der aktualisierten Planung für die „Neue Mitte“ sowie die Raiffeisenstraße und südliche Schulstraße durch die Planer und Diskussion

3.    Ausblick 2026/2027

4.    Sonstiges

 

Ich freue mich über Ihr Kommen.

 

Bamberg, 12.02.2026

gez. Claudia Stich
Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft Aufseß II

 

Flurneuordnung – Bekanntmachung und Ladung zur Teilnehmerversammlung am 06. Februar 2025

Verfahren Aufseß - Flurneuordnung

Gemeinde Aufseß, Landkreis Bayreuth

 

 

Teilnehmerversammlung

Bekanntmachung und Ladung

 

Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Aufseß gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen. 

Diese findet statt am:

Donnerstag, den 06. Februar 2025, um 19:00 Uhr

Ort: Feuerwehrhaus, Schulstraße 145, 91347 Aufseß

Tagesordnung

1.    Informationen zum Stand des Flurneuordnungsverfahrens

2.    Allgemeine Aussprache

Ich freue mich auf eine zahlreiche Teilnahme.

 

Bamberg, 07.01.2025

 

Der Vorsitzende des Vorstandes

der Teilnehmergemeinschaft Aufseß

 

gez. Daniel Meifert

 

Download - Bekanntmachung und Ladung zur Teilnehmerversammlung am 06.02.2025.pdf

 

 

16.03.2023 

Flurneuordnung - Ladung Teilnehmerversammlung Flurneuordnung am 13.04.2023

Die offizielle amtliche Veröffentlichung nachstehender Bekanntmachung und Ladung erfolgte im Mitteilungsblatt der Verwaltungs-gemeinschaft Hollfeld am 16.03.2023 Nr. 6 (Seite 9).

 

16.03.2023

16.09.2022 

Flurneuordnung Wegebau Bauabschnitt II - rechts der Aufseß

Wegebau Bauabschnitt II - rechts der Aufseß

 

Der Vorausbau des ersten Bauabschnittes, links der Aufseß, ist abgeschlossen. Anfang Oktober 2022 beginnen nun die Baumaßnahmen für die neuen Flurwege des zweiten Bauabschnittes. Ab diesem Zeitpunkt kann es zu vorübergehenden Behinderungen bei den Feldeinfahrten bzw. am Randstreifen der einzelnen Feldstücke kommen. Da aufgrund des Artenschutzes nicht ganzjährig gebaut werden kann, wird die Fertigstellung der Restarbeiten dieses Bauabschnittes voraussichtlich Ende 2023 erfolgen. Ausführende Baufirma ist die Fa. STL-Bau GmbH aus Weidenberg.

 

Die vorgesehenen Baumaßnahmen können dem ausliegenden Plan im Haus der Gemeinde Aufseß, Schulstraße 145, 91347 Aufseß, oder der Homepage der Gemeinde Aufseß entnommen werden. Nähere Auskünfte erteilt bei Bedarf Daniel Meifert (stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft Aufseß).

Flurneuordnung - Verfahren Aufseß

22.03.2022 

Flurneuordnung – Informationen zu Vermessung/Abmarkung/Wertermittlung - Grundstücke Projektinfo Nr. 1/2022 März 2022

Abmarkung und Vermessung des Verfahrensgebietes  sowie Wertermittlung der Grundstücke Projektinformation Nr. 1/2022 vom März 2022

22.03.2022 - Flurneuordnung – Verfahren Aufseß

22.03.2022 - Flurneuordnung – Verfahren Aufseß

22.03.2022 - Flurneuordnung – Verfahren Aufseß

22.03.2022 - Flurneuordnung – Verfahren Aufseß

23.09.2021

Bekanntgaben/Hinweise - Neuwahlen Vorstandschaften TG Aufseß/TG Aufseß II - Flurneuordnung/Dorferneuerung

 

Bekanntgaben und Hinweise zu den  anstehenden Neuwahlen der Vorstandschaften der TG Aufseß (Flurneuordnung) und der TG Aufseß II (Dorferneuerung) siehe:

 

Neuwahlen 2021 Vorstand Flur

16.11.2021

Ergebnis Neuwahl Vorstandschaft der TG Aufseß (Flurneuordnung) am 15.11.2021

Ergebnis Neuwahl

03.11.2021

Abschließende Information zu Neuwahlen am 15.11.2021 der Vorstandschaften der Teilnehmergemeinschaften Aufseß (Flur) und Aufseß II (Dorf) mit Kandidaten-Liste

AMT FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG OBERFRANKEN

 

Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld

Gemeinde Aufseß

 

Dorferneuerung und Flurneuordnung Aufseß

Gemeinde Aufseß, Landkreis Bayreuth

 

Informationen zu den Vorstandswahlen der Teilnehmergemeinschaften Aufseß (Flurneuordnung) und Aufseß II (Dorferneuerung)

 

Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Aufseß (Flurneuordnung) und Aufseß II (Dorferneuerung) gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten wurden u.a. im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld vom 28.10.2021 zur Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter der Teilnehmergemeinschaften (TG) Aufseß und Aufseß II geladen.

 

Beide Wahlen finden zeitgleich unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken statt am:

 

Montag, 15.11.2021, von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr,
Ort: Feuerwehrhaus Aufseß, Schulstraße 156, 91347 Aufseß;
Zugang über den Lesauer Weg.

 

Bitte beachten Sie hierzu die allgemeinen Corona-Pandemieschutzmaßnahmen (Mund-Nasenschutz, Abstandsregeln, Hygiene). Bitte bringen Sie nach Möglichkeit einen eigenen Stift zur Stimmabgabe mit.

  • Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Seine Aufgaben sind unter anderem:

  • Wahrnehmung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Teilnehmer.

  • Aufstellung des Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG.

  • Gespräche und Verhandlungen mit den Trägern öffentlicher Belange und den Grundstückseigen­tümern.

  • Veranlassung der planrechtlichen und haushalts­rechtlichen Geneh­mi­gungen der Maßnahmen.

  • Vergabe und Überwachung der Bauaufträge für die gemeinschaftlichen und öffentlichen Maßnahmen.

  • Herstellung von gemeinschaftlichen Anlagen und Ausführung der erforderlichen Maßnahmen zum Gewässer-, Boden- und Naturschutz sowie zur Landschaftspflege.

  • Nur Flurneuordnung: Festsetzung und Aufbringung der im Verfahren zu leistenden Beiträge (Geld- und Sachbeiträge) zu den gemeinschaftlichen Maßnahmen.

  • Nur Flurneuordnung: Wertermittlung der alten Grundstücke im Verfahrensgebiet unter Beiziehung von Sachverständigen.

  • Nur Flurneuordnung: Neugestaltung des Verfahrensgebietes.

  • Abmarkung der Grundstücks­grenzen im Einvernehmen mit den Grundeigentümern im Bereich der Maßnahmen.

  • Aufstellung und Ausführung des Plans nach § 58 FlurbG (Flurbereinigungsplan). 

 Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter festgelegt:

  • In der Dorferneuerung auf je 3 aus Aufseß/Oberaufseß und je 1 Person aus Heckenhof. Somit sind insgesamt 8 Personen zu wählen

  • In der Flurneuordnung betragen die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter je 4 aus Aufseß/Oberaufseß und je 2 Personen aus Heckenhof. Somit sind insgesamt 12 Personen zu wählen

Der Vorstand wird auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig.

 

Kandidaten TG Aufseß (Flurneuordnung):

 

1

Bäuerlein, Ludwig

Raiffeisenstraße 117

91347 Aufseß

2

Konschake, Ernst

Schulstraße 158

91347 Aufseß

3

Lang, Stefan

Raiffeisenstraße 48a

91347 Aufseß

4

Nützel, Holger

Hochstahler Str. 66

91347 Aufseß

5

Rieß, Klemens

Unterer Schloßberg 73

91347 Aufseß

6

Scheuring, Manfred

Steingrube 13

91347 Aufseß

7

Stenglein, Harald

Neuhauser Straße 40

91347 Aufseß

8

Wengert, Michael

Föhrenteich 4

91347 Aufseß

9

Wengert, Thomas

Föhrenteich 1

91347 Aufseß

1

Dietsch, Werner

Heckenhof 11

91347 Aufseß

2

Nützel, Melanie

Heckenhof 3

91347 Aufseß

3

Hofmann, Georg

Heckenhof 12

91347 Aufseß

4

Hohe, Bernd

Heckenhof 8

91347 Aufseß

 

Kandidaten der TG Aufseß II (Dorferneuerung):

 

1

Bäuerlein, Josefine

Raiffeisenstraße 117

91347 Aufseß

2

Bäuerlein, Ludwig

Raiffeisenstraße 117

91347 Aufseß

3

Wengert, Michael

Föhrenteich 4

91347 Aufseß

4

Brauer, Corinna

Oberaufseß 1

91347 Aufseß

5

Rothenbach Ernst

Im Tal 70

91347 Aufseß

6

Krug Wolfgang

Brunner Weg 12

91347 Aufseß

1

Baumann Uwe

Heckenhof 6

91347 Aufseß

2

Hofmann Hermann

Heckenhof 5

91347 Aufseß

 

Kurzentschlossene können sich noch bis zum 12. November melden bei: Daniel Meifert (; 0951 837-317) oder Claudia Stich (; 0951 837-310).

 

Grundlagen zum Wahlverfahrens und dessen Ablauf

 

Die Vorstandschaften der Flurneuordnung und Dorferneuerung Aufseß werden in getrennten Wahlen gewählt.

  • Wahlberechtigt sind die Teilnehmer am Verfahren der Ländlichen Entwicklung (Grundeigentümer und Erbbauberechtigte).

  • Grundsätzlich können alle natürlichen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen gewählt werden. Sie brauchen weder am Verfahren beteiligt noch Landwirte sein.

  • Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken bestimmt die Anzahl der Vorstandsmitglieder und leitet die Wahl.

  • Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft ist ein Beamter/eine Beamtin, der/die vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken bestimmt wird und die notwendige fachliche und technische Vorbildung besitzt.

  • Die Teilnehmer wählen die Vorstandsmitglieder einschließlich
    deren Stellvertretung in einem Wahlgang.

  • Flurneuordnung: Jeder Stimmberechtigte hat 12 Stimmen. Dorferneuerung: Jeder Stimmberechtigte hat 8 Stimmen

  • Jeder anwesende Teilnehmer hat ein Stimmrecht.

  • Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer.

  • Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig (schriftliche Vollmacht).

  • Vollmachten berechtigen den Bevollmächtigten nicht zu einer mehrfachen Stimmabgabe.

  • Die Wahl ist schriftlich und geheim.

  • Die Reihenfolge der gewählten Bewerber richtet sich nach der Stimmenzahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das unter Aufsicht des Wahlausschusses sofort nach Feststellung des Wahlergebnisses gezogen wird.

  • Die Vertretung der Vorstandsmitglieder durch Stellvertreter richtet sich nach der Stimmenzahl, die bei der Wahl erreicht werden. D. h. der Stellvertreter mit der höchsten Stimmenzahl vertritt das 1. Vorstandsmitglied, der mit der nächst niedrigeren Stimmenzahl das 2. Vorstandsmitglied usw..

  • Sind auf einem Stimmzettel mehr Kreuze als Personen gewählt werden können, ist der Stimmzettel ungültig.

  • Die Wahl erfolgt durch Ankreuzen in der Liste oder Ergänzung durch handschriftlichen Eintrag.

  • Häufelung von Stimmen ist nicht erlaubt.

  • Je ein Wahlausschuss bestehend aus 3 Personen - darunter ein Vertreter der Gemeinde - überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl in der Flurneuordnung bzw. Dorferneuerung.

  • Alle 6 Jahre erfolgt eine Neuwahl der Vorstandschaft, Wiederwahl ist möglich.

  • Mit der Annahme der Wahl ist der Gewählte Vorstandsmitglied (Stellvertreter). Die gewählten Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, die ehrenamtliche Tätigkeit als Vorstandsmitglied zu übernehmen, es sei denn, sie können einen wichtigen Grund für die Ablehnung geltend machen.

Gemeinschaftliche Eigentümer sind nur stimmberechtigt, wenn von allen abwesenden Miteigentümern eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Dies gilt auch für Ehepartner!

 

Das Ergebnis der Wahl wird am Haus der Gemeinde Aufseß und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

 

Bamberg, 03.11.2021
gez. Claudia Stich, Daniel Meifert
Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken

29.10.2021

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken

Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld

Gemeinden Aufseß, Hollfeld, Plankenfels

 

Flurneuordnung Aufseß

Gemeinde Aufseß, Landkreis Bayreuth

 

Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG -, Art. 4 Abs. 3 Satz 1, 2 und 5 Abs. 4 Satz 1 des Geset­zes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG -)

 

Bekanntmachung und Ladung

 

Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Aufseß gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter der Teilnehmergemeinschaft Aufseß geladen.

 

Im Zusammenhang mit der Ausbreitung des neuen Corona-Virus SARS-CoV-2 kann die Vorstandsneuwahl derzeit nicht in einer öffentlichen Versammlung durchgeführt werden. Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat deshalb beschlossen, die Wahl ähnlich einer Kommunalwahl abzuhalten.

 

Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken statt am:

 

Montag, 15.11.2021, von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr,

Ort: Feuerwehrhaus Aufseß, Schulstraße 156, 91347 Aufseß.

 

Bitte beachten Sie hierzu die allgemeinen Corona-Pandemieschutzmaßnahmen (Mund-Nasenschutz, Abstandsregeln, Hygiene). Bitte bringen Sie nach Möglichkeit einen eigenen Stift zur Stimmabgabe mit.

 

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl des Vorstandes beteiligen.

 

Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 6 festgesetzt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 12 Personen wählen. Sie werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig.

 

Um eine angemessene Vertretung der einzelnen Ortschaften sicherzustellen, wurde durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken für die gruppenmäßige Zusammensetzung des Vorstandes bestimmt, dass im Verfahren

 

je 4 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter für die Ortschaft Aufseß mit Oberaufseß

je 2 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter für die Ortschaft Heckenhof

 

zu wählen sind.

 

Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer.


Gemeinschaftliche Eigentümer sind nur stimmberechtigt, wenn von allen abwesenden Miteigentümern eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Wenn Ehepartner gemeinschaftliches Eigentum haben, brauchen diese ebenfalls eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Ehepartners. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.

 

Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst am Wahltermin anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.

 

Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den am Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los. Das Ergebnis der Wahl wird am Haus der Gemeinde Aufseß und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

 

Bamberg, 18.10.2021

 

Daniel Meifert
Stellv. Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft Aufseß

23.09.2021

Bekanntmachung Information Vorstandswahl TG Aufseß

06.09.2021

Bekanntmachung - Wahlvorschlag für Neuwahl der Vorstandtschaft der TG Aufseß

06.09.2021

 

Neuwahlen 2021 Vorstand Dorf

16.11.2021 

Ergebnis Neuwahl Vorstandschaft der TG Aufseß II (Dorferneuerung) am 15.11.2021

 Ergebnis Neuwahl

03.11.2021

Abschließende Information zu Neuwahlen am 15.11.2021 der Vorstandschaften der Teilnehmergemeinschaften Aufseß (Flur) und Aufseß II (Dorf) mit Kandidaten-Liste

 AMT FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG OBERFRANKEN

 

Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld

Gemeinde Aufseß

 

Dorferneuerung und Flurneuordnung Aufseß

Gemeinde Aufseß, Landkreis Bayreuth

 

Informationen zu den Vorstandswahlen der Teilnehmergemeinschaften Aufseß (Flurneuordnung) und Aufseß II (Dorferneuerung)

 

Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Aufseß (Flurneuordnung) und Aufseß II (Dorferneuerung) gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten wurden u.a. im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld vom 28.10.2021 zur Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter der Teilnehmergemeinschaften (TG) Aufseß und Aufseß II geladen.

 

Beide Wahlen finden zeitgleich unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken statt am:

 

Montag, 15.11.2021, von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr,
Ort: Feuerwehrhaus Aufseß, Schulstraße 156, 91347 Aufseß;

Zugang über den Lesauer Weg.

 

Bitte beachten Sie hierzu die allgemeinen Corona-Pandemieschutzmaßnahmen (Mund-Nasenschutz, Abstandsregeln, Hygiene). Bitte bringen Sie nach Möglichkeit einen eigenen Stift zur Stimmabgabe mit.

 

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Seine Aufgaben sind unter anderem:

  • Wahrnehmung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Teilnehmer.

  • Aufstellung des Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG.

  • Gespräche und Verhandlungen mit den Trägern öffentlicher Belange und den Grundstückseigen­tümern.

  • Veranlassung der planrechtlichen und haushalts­rechtlichen Geneh­mi­gungen der Maßnahmen.

  • Vergabe und Überwachung der Bauaufträge für die gemeinschaftlichen und öffentlichen Maßnahmen.

  • Herstellung von gemeinschaftlichen Anlagen und Ausführung der erforderlichen Maßnahmen zum Gewässer-, Boden- und Naturschutz sowie zur Landschaftspflege.

  • Nur Flurneuordnung: Festsetzung und Aufbringung der im Verfahren zu leistenden Beiträge (Geld- und Sachbeiträge) zu den gemeinschaftlichen Maßnahmen.

  • Nur Flurneuordnung: Wertermittlung der alten Grundstücke im Verfahrensgebiet unter Beiziehung von Sachverständigen.

  • Nur Flurneuordnung: Neugestaltung des Verfahrensgebietes.

  • Abmarkung der Grundstücks­grenzen im Einvernehmen mit den Grundeigentümern im Bereich der Maßnahmen.

  • Aufstellung und Ausführung des Plans nach § 58 FlurbG (Flurbereinigungsplan).

 Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter festgelegt:

  • In der Dorferneuerung auf je 3 aus Aufseß/Oberaufseß und je 1 Person aus Heckenhof. Somit sind insgesamt 8 Personen zu wählen

  • In der Flurneuordnung betragen die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter je 4 aus Aufseß/Oberaufseß und je 2 Personen aus Heckenhof. Somit sind insgesamt 12 Personen zu wählen

Der Vorstand wird auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig.

 

Kandidaten TG Aufseß (Flurneuordnung):

 

1

Bäuerlein, Ludwig

Raiffeisenstraße 117

91347 Aufseß

2

Konschake, Ernst

Schulstraße 158

91347 Aufseß

3

Lang, Stefan

Raiffeisenstraße 48a

91347 Aufseß

4

Nützel, Holger

Hochstahler Str. 66

91347 Aufseß

5

Rieß, Klemens

Unterer Schloßberg 73

91347 Aufseß

6

Scheuring, Manfred

Steingrube 13

91347 Aufseß

7

Stenglein, Harald

Neuhauser Straße 40

91347 Aufseß

8

Wengert, Michael

Föhrenteich 4

91347 Aufseß

9

Wengert, Thomas

Föhrenteich 1

91347 Aufseß

1

Dietsch, Werner

Heckenhof 11

91347 Aufseß

2

Nützel, Melanie

Heckenhof 3

91347 Aufseß

3

Hofmann, Georg

Heckenhof 12

91347 Aufseß

4

Hohe, Bernd

Heckenhof 8

91347 Aufseß

 

Kandidaten der TG Aufseß II (Dorferneuerung):

 

1

Bäuerlein, Josefine

Raiffeisenstraße 117

91347 Aufseß

2

Bäuerlein, Ludwig

Raiffeisenstraße 117

91347 Aufseß

3

Wengert, Michael

Föhrenteich 4

91347 Aufseß

4

Brauer, Corinna

Oberaufseß 1

91347 Aufseß

5

Rothenbach Ernst

Im Tal 70

91347 Aufseß

6

Krug Wolfgang

Brunner Weg 12

91347 Aufseß

1

Baumann Uwe

Heckenhof 6

91347 Aufseß

2

Hofmann Hermann

Heckenhof 5

91347 Aufseß

 

Kurzentschlossene können sich noch bis zum 12. November melden bei: Daniel Meifert (; 0951 837-317) oder Claudia Stich (; 0951 837-310).

 

Grundlagen zum Wahlverfahrens und dessen Ablauf

 

Die Vorstandschaften der Flurneuordnung und Dorferneuerung Aufseß werden in getrennten Wahlen gewählt.

  • Wahlberechtigt sind die Teilnehmer am Verfahren der Ländlichen Entwicklung (Grundeigentümer und Erbbauberechtigte).

  • Grundsätzlich können alle natürlichen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen gewählt werden. Sie brauchen weder am Verfahren beteiligt noch Landwirte sein.

  • Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken bestimmt die Anzahl der Vorstandsmitglieder und leitet die Wahl.

  • Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft ist ein Beamter/eine Beamtin, der/die vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken bestimmt wird und die notwendige fachliche und technische Vorbildung besitzt.

  • Die Teilnehmer wählen die Vorstandsmitglieder einschließlich deren Stellvertretung in einem Wahlgang.

  • Flurneuordnung: Jeder Stimmberechtigte hat 12 Stimmen. Dorferneuerung: Jeder Stimmberechtigte hat 8 Stimmen

  • Jeder anwesende Teilnehmer hat ein Stimmrecht.

  • Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer.

  • Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig (schriftliche Vollmacht).

  • Vollmachten berechtigen den Bevollmächtigten nicht zu einer mehrfachen Stimmabgabe.

  • Die Wahl ist schriftlich und geheim.

  • Die Reihenfolge der gewählten Bewerber richtet sich nach der Stimmenzahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das unter Aufsicht des Wahlausschusses sofort nach Feststellung des Wahlergebnisses gezogen wird.

  • Die Vertretung der Vorstandsmitglieder durch Stellvertreter richtet sich nach der Stimmenzahl, die bei der Wahl erreicht werden. D. h. der Stellvertreter mit der höchsten Stimmenzahl vertritt das 1. Vorstandsmitglied, der mit der nächst niedrigeren Stimmenzahl das 2. Vorstandsmitglied usw..

  • Sind auf einem Stimmzettel mehr Kreuze als Personen gewählt werden können, ist der Stimmzettel ungültig.

  • Die Wahl erfolgt durch Ankreuzen in der Liste oder Ergänzung durch handschriftlichen Eintrag.

  • Häufelung von Stimmen ist nicht erlaubt.

  • Je ein Wahlausschuss bestehend aus 3 Personen - darunter ein Vertreter der Gemeinde - überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl in der Flurneuordnung bzw. Dorferneuerung.

  • Alle 6 Jahre erfolgt eine Neuwahl der Vorstandschaft, Wiederwahl ist möglich.

  • Mit der Annahme der Wahl ist der Gewählte Vorstandsmitglied (Stellvertreter). Die gewählten Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, die ehrenamtliche Tätigkeit als Vorstandsmitglied zu übernehmen, es sei denn, sie können einen wichtigen Grund für die Ablehnung geltend machen.

Gemeinschaftliche Eigentümer sind nur stimmberechtigt, wenn von allen abwesenden Miteigentümern eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Dies gilt auch für Ehepartner!

 

Das Ergebnis der Wahl wird am Haus der Gemeinde Aufseß und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

 

Bamberg, 03.11.2021
gez. Claudia Stich, Daniel Meifert
Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken

29.10.2021

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken

Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld

Gemeinden Aufseß, Hollfeld, Plankenfels

 

Dorferneuerung Aufseß II

Gemeinde Aufseß, Landkreis Bayreuth

 

Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG -, Art. 4 Abs. 3 Satz 1, 2 und 5 Abs. 4 Satz 1 des Geset­zes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG -)

 

Bekanntmachung und Ladung

 

Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Aufseß II gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter der Teilnehmergemeinschaft Aufseß II geladen.

 

Im Zusammenhang mit der Ausbreitung des neuen Corona-Virus SARS-CoV-2 kann die Vorstandsneuwahl derzeit nicht in einer öffentlichen Versammlung durchgeführt werden. Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat deshalb beschlossen, die Wahl ähnlich einer Kommunalwahl abzuhalten.

Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken statt am:

 

Montag, 15.11.2021, von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr,

Ort: Feuerwehrhaus Aufseß, Schulstraße 156, 91347 Aufseß.

 

Bitte beachten Sie hierzu die allgemeinen Corona-Pandemieschutzmaßnahmen (Mund-Nasenschutz, Abstandsregeln, Hygiene). Bitte bringen Sie nach Möglichkeit einen eigenen Stift zur Stimmabgabe mit.

 

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl des Vorstandes beteiligen.

 

Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 4 festgesetzt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 8 Personen wählen. Sie werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig.

 

Um eine angemessene Vertretung der einzelnen Ortschaften sicherzustellen, wurde durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken für die gruppenmäßige Zusammensetzung des Vorstandes bestimmt, dass im Verfahren

 

je 3 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter für die Ortschaft Aufseß mit Oberaufseß

je 1 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter für die Ortschaft Heckenhof

 

zu wählen sind.

 

Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer.


Gemeinschaftliche Eigentümer sind nur stimmberechtigt, wenn von allen abwesenden Miteigentümern eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Wenn Ehepartner gemeinschaftliches Eigentum haben, brauchen diese ebenfalls eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Ehepartners. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.

 

Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst am Wahltermin anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.

 

Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den am Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los. Das Ergebnis der Wahl wird am Haus der Gemeinde Aufseß und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

 

Bamberg, 18.10.2021

 

Claudia Stich
Baudirektorin

24.09.2021

Dorferneuerung Aufseß II

24.09.2021 Bekanntmachung

18.10.2021

Dorferneuerung Projektinformationen

26.03.2021

Dorferneuerung - Bereich Soldatenweg/Bolzplatz

17.03.2021

TG Aufseß - Flur Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen

Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen

Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen

25.09.2020

TG Aufseß - Flurneuordnung Aufseß - Landwirtschaftliche Flächen d. TG Aufseß - Verpachtung ab 01.01.2021 - Bewerbung

25.09.2020 Bekanntmachung

25.09.2020 Karte

23.01.2020

Teilnehmerversammlung TG Ausfseß II (Dorferneuerung)

Teilnehmerversammlung TG Ausfseß II (Dorferneuerung) am Mittwoch 19. Februar, 19:30 Uhr im Haus der Gemeinde -Schulstraße 145-

 

Verfahren Aufseß II - Dorferneuerung - Gemeinde Aufseß, Landkreis Bayreuth

 

Information der Teilnehmer über den Stand der Dorferneuerung Aufseß - Bekanntmachung und Ladung

 

Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Aufseß II gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen.

 

Diese findet statt am:  Mittwoch, den 19. Februar 2020 um 19:30 Uhr . Ort: Haus der Gemeinde, Schulstraße 145, 91347 Aufseß

 

Tagesordnung:

 

  1. Information der Teilnehmer über den Stand der Dorferneuerung

  2. Vorstellung erster Planungen für die „Neue Mitte“ sowie die Raiffeisen-straße und südliche Schulstraße durch den Planer Christian Wolf

  3. Sonstiges und Diskussion

 

In dieser Teilnehmerversammlung werden Ihnen Informationen zur Durchführung der Dorferneuerung gegeben. Es wird daher um zahlreiche Teilnahme gebeten.

Bamberg, 22.01.2020 - gez. Stich, Baudirektorin

22.10.2019

Dorferneuerung - Projektinfo - Information private Förderung

24.07.2019

Flurneuordnung - Wegebau Bauabschnitt I - links der Aufseß

Die ersten Baumaßnahmen für die neuen Flurwege werden Ende Juli 2019 beginnen. Ab diesem Zeitpunkt kann es zu vorübergehenden Behinderungen bei den Feldeinfahrten bzw. am Randstreifen der einzelnen Feldstücke kommen. Da aufgrund des Artenschutzes nicht ganzjährig gebaut werden kann, wird die Fertigstellung der Restarbeiten dieses Bauabschnitts voraussichtlich Mitte 2021 erfolgen.

 

Ausführende Baufirmen sind die Fa. Bezold (nördlich der Staatstraße 2188 im Bereich des Sportplatzes bis zur Ortschaft Aufseß und Richtung Neuhaus) und die Fa. Thomas (südlich der Staatstraße 2188 im Bereich Heckenhof).

 

Die vorgesehenen Baumaßnahmen können dem ausliegenden Plan im Haus der Gemeinde Aufseß, Schulstraße 145, 91347 Aufseß, oder der Homepage der Gemeinde Aufseß entnommen werden. Der Plan ist nachstehend zur Einsichtnahme beigefügt (PDF-Datei).

 

Nähere Auskünfte erteilt bei Bedarf Claudia Stich (Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft Aufseß, Tel. 0951 837-310) oder Daniel Meifert (Stellvertretender Vorsitzender).

09.04.2019

Bekanntmachung und Informationen zur Flurneuordnung 

Bekanntmachung und Informationen zur Flurneuordnung

23.07.2018

Auszug aus Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld vom 19. Juli 2018 Nr. 15 Seite 1 

Auszug aus Mitteilungsblatt

Auszug aus Mitteilungsblatt

Auszug aus Mitteilungsblatt

 

Im März 2018 finden zwei Teilnehmerversammlungen, 1. am Donnerstag, 01. März 2018, zum Verfahren Aufseß II (Dorferneuerung), 2. am Mittwoch, 07. März 2018, zum Verfahren Aufseß (Flurneuordnung), statt.

 

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachstehenden Bekanntmachungen.

25.01.2018

Verfahren Aufseß II - Dorferneuerung

 Gemeinde Aufseß, Landkreis Bayreuth

 

Information der Teilnehmer über den Stand der Dorferneuerung

 

Bekanntmachung und Ladung

 

Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Aufseß II gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen.

 

Diese findet statt am:

 

Donnerstag, den 01. März 2018, um 19:30 Uhr,

Ort: Gasthof Rothenbach, Im Tal 70, 91347 Aufseß

 

Tagesordnung

 

  1. Information der Teilnehmer über den Stand der Dorferneuerung im Bereich neue Mitte und Verkehrsberuhigung

  2. Sonstiges

 

In dieser Teilnehmerversammlung werden Ihnen Informationen zur Durchführung der Dorferneuerung gegeben. Es wird daher um zahlreiche Teilnahme gebeten.

 

Bamberg, 16.01.2018

 

i. V.

Engel

 

Techn. Amtmann

07.02.2018

Verfahren Aufseß - Flurneuordnung

Gemeinde Aufseß, Landkreis Bayreuth

 

Information der Teilnehmer über den Stand der Flurneuordnung Aufseß

 

Bekanntmachung und Ladung

 

Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Aufseß gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen.

 

Diese findet statt am:

 

Mittwoch, den 07. März 2018, um 19:30 Uhr,

Ort: Feuerwehrhaus, Schulstraße 145, 91347 Aufseß

 

Tagesordnung

 

  1. Information der Teilnehmer über den Stand der Flurneuordnung und weiterer Ablauf

  2. Sonstiges

 

In dieser Teilnehmerversammlung werden Ihnen Informationen zur Durchführung der Flurneuordnung gegeben. Es wird daher um zahlreiche Teilnahme gebeten.

Bamberg, 02.02.2018

 

i. V.

gez. Engel

 

Techn. Amtmann

12.05.2017

Zwischenbericht  durch die Vorsitzende der beiden TG Verfahren

Frau Claudia Stich, ALE Oberfranken, im Gemeinderat der Gemeinde Aufseß am 9. Mai 2017

 

TG Vorsitzende Claudia Stich unterrichtete in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates am 9. Mai über die laufenden Verfahren in der Gemarkung Aufseß in Sachen Dorferneuerung und Flurneuordnung für Orte Aufseß, Oberaufseß und Heckenhof.

 

Nähere Einzelheiten können der beiliegenden PDF-Datei entnommen werden.