Flurneuordnung und Dorferneuerung Aufseß
07.01.2025
Flurneuordnung – Bekanntmachung und Ladung zur Teilnehmerversammlung am 06.02.2025
Verfahren Aufseß - Flurneuordnung
Gemeinde Aufseß, Landkreis Bayreuth
Teilnehmerversammlung
Bekanntmachung und Ladung
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Aufseß gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen.
Diese findet statt am:
Donnerstag, den 06. Februar 2025, um 19:00 Uhr
Ort: Feuerwehrhaus, Schulstraße 145, 91347 Aufseß
Tagesordnung
1. Informationen zum Stand des Flurneuordnungsverfahrens
2. Allgemeine Aussprache
Ich freue mich auf eine zahlreiche Teilnahme.
Bamberg, 07.01.2025
Der Vorsitzende des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft Aufseß
gez. Daniel Meifert
Download - Bekanntmachung und Ladung zur Teilnehmerversammlung am 06.02.2025.pdf
16.03.2023
Flurneuordnung - Ladung Teilnehmerversammlung Flurneuordnung am 13.04.2023
Die offizielle amtliche Veröffentlichung nachstehender Bekanntmachung und Ladung erfolgte im Mitteilungsblatt der Verwaltungs-gemeinschaft Hollfeld am 16.03.2023 Nr. 6 (Seite 9).
16.09.2022
Flurneuordnung Wegebau Bauabschnitt II - rechts der Aufseß
Wegebau Bauabschnitt II - rechts der Aufseß
Der Vorausbau des ersten Bauabschnittes, links der Aufseß, ist abgeschlossen. Anfang Oktober 2022 beginnen nun die Baumaßnahmen für die neuen Flurwege des zweiten Bauabschnittes. Ab diesem Zeitpunkt kann es zu vorübergehenden Behinderungen bei den Feldeinfahrten bzw. am Randstreifen der einzelnen Feldstücke kommen. Da aufgrund des Artenschutzes nicht ganzjährig gebaut werden kann, wird die Fertigstellung der Restarbeiten dieses Bauabschnittes voraussichtlich Ende 2023 erfolgen. Ausführende Baufirma ist die Fa. STL-Bau GmbH aus Weidenberg.
Die vorgesehenen Baumaßnahmen können dem ausliegenden Plan im Haus der Gemeinde Aufseß, Schulstraße 145, 91347 Aufseß, oder der Homepage der Gemeinde Aufseß entnommen werden. Nähere Auskünfte erteilt bei Bedarf Daniel Meifert (stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft Aufseß).
22.03.2022
Flurneuordnung – Informationen zu Vermessung/Abmarkung/Wertermittlung - Grundstücke Projektinfo Nr. 1/2022 März 2022
Abmarkung und Vermessung des Verfahrensgebietes sowie Wertermittlung der Grundstücke Projektinformation Nr. 1/2022 vom März 2022
23.09.2021
Bekanntgaben/Hinweise - Neuwahlen Vorstandschaften TG Aufseß/TG Aufseß II - Flurneuordnung/Dorferneuerung
Bekanntgaben und Hinweise zu den anstehenden Neuwahlen der Vorstandschaften der TG Aufseß (Flurneuordnung) und der TG Aufseß II (Dorferneuerung) siehe:
Neuwahlen 2021 Vorstand Flur
16.11.2021
Ergebnis Neuwahl Vorstandschaft der TG Aufseß (Flurneuordnung) am 15.11.2021
03.11.2021
Abschließende Information zu Neuwahlen am 15.11.2021 der Vorstandschaften der Teilnehmergemeinschaften Aufseß (Flur) und Aufseß II (Dorf) mit Kandidaten-Liste
AMT FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG OBERFRANKEN
Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Gemeinde Aufseß
Dorferneuerung und Flurneuordnung Aufseß
Gemeinde Aufseß, Landkreis Bayreuth
Informationen zu den Vorstandswahlen der Teilnehmergemeinschaften Aufseß (Flurneuordnung) und Aufseß II (Dorferneuerung)
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Aufseß (Flurneuordnung) und Aufseß II (Dorferneuerung) gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten wurden u.a. im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld vom 28.10.2021 zur Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter der Teilnehmergemeinschaften (TG) Aufseß und Aufseß II geladen.
Beide Wahlen finden zeitgleich unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken statt am:
Montag, 15.11.2021, von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr,
Ort: Feuerwehrhaus Aufseß, Schulstraße 156, 91347 Aufseß;
Zugang über den Lesauer Weg.
Bitte beachten Sie hierzu die allgemeinen Corona-Pandemieschutzmaßnahmen (Mund-Nasenschutz, Abstandsregeln, Hygiene). Bitte bringen Sie nach Möglichkeit einen eigenen Stift zur Stimmabgabe mit.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Seine Aufgaben sind unter anderem:
Wahrnehmung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Teilnehmer.
Aufstellung des Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG.
Gespräche und Verhandlungen mit den Trägern öffentlicher Belange und den Grundstückseigentümern.
Veranlassung der planrechtlichen und haushaltsrechtlichen Genehmigungen der Maßnahmen.
Vergabe und Überwachung der Bauaufträge für die gemeinschaftlichen und öffentlichen Maßnahmen.
Herstellung von gemeinschaftlichen Anlagen und Ausführung der erforderlichen Maßnahmen zum Gewässer-, Boden- und Naturschutz sowie zur Landschaftspflege.
Nur Flurneuordnung: Festsetzung und Aufbringung der im Verfahren zu leistenden Beiträge (Geld- und Sachbeiträge) zu den gemeinschaftlichen Maßnahmen.
Nur Flurneuordnung: Wertermittlung der alten Grundstücke im Verfahrensgebiet unter Beiziehung von Sachverständigen.
Nur Flurneuordnung: Neugestaltung des Verfahrensgebietes.
Abmarkung der Grundstücksgrenzen im Einvernehmen mit den Grundeigentümern im Bereich der Maßnahmen.
Aufstellung und Ausführung des Plans nach § 58 FlurbG (Flurbereinigungsplan).
Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter festgelegt:
In der Dorferneuerung auf je 3 aus Aufseß/Oberaufseß und je 1 Person aus Heckenhof. Somit sind insgesamt 8 Personen zu wählen
In der Flurneuordnung betragen die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter je 4 aus Aufseß/Oberaufseß und je 2 Personen aus Heckenhof. Somit sind insgesamt 12 Personen zu wählen
Der Vorstand wird auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig.
Kandidaten TG Aufseß (Flurneuordnung):
1 | Bäuerlein, Ludwig | Raiffeisenstraße 117 | 91347 Aufseß |
2 | Konschake, Ernst | Schulstraße 158 | 91347 Aufseß |
3 | Lang, Stefan | Raiffeisenstraße 48a | 91347 Aufseß |
4 | Nützel, Holger | Hochstahler Str. 66 | 91347 Aufseß |
5 | Rieß, Klemens | Unterer Schloßberg 73 | 91347 Aufseß |
6 | Scheuring, Manfred | Steingrube 13 | 91347 Aufseß |
7 | Stenglein, Harald | Neuhauser Straße 40 | 91347 Aufseß |
8 | Wengert, Michael | Föhrenteich 4 | 91347 Aufseß |
9 | Wengert, Thomas | Föhrenteich 1 | 91347 Aufseß |
1 | Dietsch, Werner | Heckenhof 11 | 91347 Aufseß |
2 | Nützel, Melanie | Heckenhof 3 | 91347 Aufseß |
3 | Hofmann, Georg | Heckenhof 12 | 91347 Aufseß |
4 | Hohe, Bernd | Heckenhof 8 | 91347 Aufseß |
Kandidaten der TG Aufseß II (Dorferneuerung):
1 | Bäuerlein, Josefine | Raiffeisenstraße 117 | 91347 Aufseß |
2 | Bäuerlein, Ludwig | Raiffeisenstraße 117 | 91347 Aufseß |
3 | Wengert, Michael | Föhrenteich 4 | 91347 Aufseß |
4 | Brauer, Corinna | Oberaufseß 1 | 91347 Aufseß |
5 | Rothenbach Ernst | Im Tal 70 | 91347 Aufseß |
6 | Krug Wolfgang | Brunner Weg 12 | 91347 Aufseß |
1 | Baumann Uwe | Heckenhof 6 | 91347 Aufseß |
2 | Hofmann Hermann | Heckenhof 5 | 91347 Aufseß |
Kurzentschlossene können sich noch bis zum 12. November melden bei: Daniel Meifert (; 0951 837-317) oder Claudia Stich (; 0951 837-310).
Grundlagen zum Wahlverfahrens und dessen Ablauf
Die Vorstandschaften der Flurneuordnung und Dorferneuerung Aufseß werden in getrennten Wahlen gewählt.
Wahlberechtigt sind die Teilnehmer am Verfahren der Ländlichen Entwicklung (Grundeigentümer und Erbbauberechtigte).
Grundsätzlich können alle natürlichen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen gewählt werden. Sie brauchen weder am Verfahren beteiligt noch Landwirte sein.
Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken bestimmt die Anzahl der Vorstandsmitglieder und leitet die Wahl.
Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft ist ein Beamter/eine Beamtin, der/die vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken bestimmt wird und die notwendige fachliche und technische Vorbildung besitzt.
Die Teilnehmer wählen die Vorstandsmitglieder einschließlich
deren Stellvertretung in einem Wahlgang.Flurneuordnung: Jeder Stimmberechtigte hat 12 Stimmen. Dorferneuerung: Jeder Stimmberechtigte hat 8 Stimmen
Jeder anwesende Teilnehmer hat ein Stimmrecht.
Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig (schriftliche Vollmacht).
Vollmachten berechtigen den Bevollmächtigten nicht zu einer mehrfachen Stimmabgabe.
Die Wahl ist schriftlich und geheim.
Die Reihenfolge der gewählten Bewerber richtet sich nach der Stimmenzahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das unter Aufsicht des Wahlausschusses sofort nach Feststellung des Wahlergebnisses gezogen wird.
Die Vertretung der Vorstandsmitglieder durch Stellvertreter richtet sich nach der Stimmenzahl, die bei der Wahl erreicht werden. D. h. der Stellvertreter mit der höchsten Stimmenzahl vertritt das 1. Vorstandsmitglied, der mit der nächst niedrigeren Stimmenzahl das 2. Vorstandsmitglied usw..
Sind auf einem Stimmzettel mehr Kreuze als Personen gewählt werden können, ist der Stimmzettel ungültig.
Die Wahl erfolgt durch Ankreuzen in der Liste oder Ergänzung durch handschriftlichen Eintrag.
Häufelung von Stimmen ist nicht erlaubt.
Je ein Wahlausschuss bestehend aus 3 Personen - darunter ein Vertreter der Gemeinde - überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl in der Flurneuordnung bzw. Dorferneuerung.
Alle 6 Jahre erfolgt eine Neuwahl der Vorstandschaft, Wiederwahl ist möglich.
Mit der Annahme der Wahl ist der Gewählte Vorstandsmitglied (Stellvertreter). Die gewählten Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, die ehrenamtliche Tätigkeit als Vorstandsmitglied zu übernehmen, es sei denn, sie können einen wichtigen Grund für die Ablehnung geltend machen.
Gemeinschaftliche Eigentümer sind nur stimmberechtigt, wenn von allen abwesenden Miteigentümern eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Dies gilt auch für Ehepartner!
Das Ergebnis der Wahl wird am Haus der Gemeinde Aufseß und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Bamberg, 03.11.2021
gez. Claudia Stich, Daniel Meifert
Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
29.10.2021
Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Gemeinden Aufseß, Hollfeld, Plankenfels
Flurneuordnung Aufseß
Gemeinde Aufseß, Landkreis Bayreuth
Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG -, Art. 4 Abs. 3 Satz 1, 2 und 5 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG -)
Bekanntmachung und Ladung
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Aufseß gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter der Teilnehmergemeinschaft Aufseß geladen.
Im Zusammenhang mit der Ausbreitung des neuen Corona-Virus SARS-CoV-2 kann die Vorstandsneuwahl derzeit nicht in einer öffentlichen Versammlung durchgeführt werden. Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat deshalb beschlossen, die Wahl ähnlich einer Kommunalwahl abzuhalten.
Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken statt am:
Montag, 15.11.2021, von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr,
Ort: Feuerwehrhaus Aufseß, Schulstraße 156, 91347 Aufseß.
Bitte beachten Sie hierzu die allgemeinen Corona-Pandemieschutzmaßnahmen (Mund-Nasenschutz, Abstandsregeln, Hygiene). Bitte bringen Sie nach Möglichkeit einen eigenen Stift zur Stimmabgabe mit.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl des Vorstandes beteiligen.
Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 6 festgesetzt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 12 Personen wählen. Sie werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig.
Um eine angemessene Vertretung der einzelnen Ortschaften sicherzustellen, wurde durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken für die gruppenmäßige Zusammensetzung des Vorstandes bestimmt, dass im Verfahren
je 4 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter für die Ortschaft Aufseß mit Oberaufseß
je 2 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter für die Ortschaft Heckenhof
zu wählen sind.
Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer.
Gemeinschaftliche Eigentümer sind nur stimmberechtigt, wenn von allen abwesenden Miteigentümern eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Wenn Ehepartner gemeinschaftliches Eigentum haben, brauchen diese ebenfalls eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Ehepartners. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst am Wahltermin anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.
Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den am Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los. Das Ergebnis der Wahl wird am Haus der Gemeinde Aufseß und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Bamberg, 18.10.2021
Daniel Meifert
Stellv. Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft Aufseß
23.09.2021
Bekanntmachung Information Vorstandswahl TG Aufseß
06.09.2021
Bekanntmachung - Wahlvorschlag für Neuwahl der Vorstandtschaft der TG Aufseß
Neuwahlen 2021 Vorstand Dorf
16.11.2021
Ergebnis Neuwahl Vorstandschaft der TG Aufseß II (Dorferneuerung) am 15.11.2021
03.11.2021
Abschließende Information zu Neuwahlen am 15.11.2021 der Vorstandschaften der Teilnehmergemeinschaften Aufseß (Flur) und Aufseß II (Dorf) mit Kandidaten-Liste
AMT FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG OBERFRANKEN
Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Gemeinde Aufseß
Dorferneuerung und Flurneuordnung Aufseß
Gemeinde Aufseß, Landkreis Bayreuth
Informationen zu den Vorstandswahlen der Teilnehmergemeinschaften Aufseß (Flurneuordnung) und Aufseß II (Dorferneuerung)
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Aufseß (Flurneuordnung) und Aufseß II (Dorferneuerung) gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten wurden u.a. im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld vom 28.10.2021 zur Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter der Teilnehmergemeinschaften (TG) Aufseß und Aufseß II geladen.
Beide Wahlen finden zeitgleich unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken statt am:
Montag, 15.11.2021, von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr,
Ort: Feuerwehrhaus Aufseß, Schulstraße 156, 91347 Aufseß;
Zugang über den Lesauer Weg.
Bitte beachten Sie hierzu die allgemeinen Corona-Pandemieschutzmaßnahmen (Mund-Nasenschutz, Abstandsregeln, Hygiene). Bitte bringen Sie nach Möglichkeit einen eigenen Stift zur Stimmabgabe mit.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Seine Aufgaben sind unter anderem:
Wahrnehmung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Teilnehmer.
Aufstellung des Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG.
Gespräche und Verhandlungen mit den Trägern öffentlicher Belange und den Grundstückseigentümern.
Veranlassung der planrechtlichen und haushaltsrechtlichen Genehmigungen der Maßnahmen.
Vergabe und Überwachung der Bauaufträge für die gemeinschaftlichen und öffentlichen Maßnahmen.
Herstellung von gemeinschaftlichen Anlagen und Ausführung der erforderlichen Maßnahmen zum Gewässer-, Boden- und Naturschutz sowie zur Landschaftspflege.
Nur Flurneuordnung: Festsetzung und Aufbringung der im Verfahren zu leistenden Beiträge (Geld- und Sachbeiträge) zu den gemeinschaftlichen Maßnahmen.
Nur Flurneuordnung: Wertermittlung der alten Grundstücke im Verfahrensgebiet unter Beiziehung von Sachverständigen.
Nur Flurneuordnung: Neugestaltung des Verfahrensgebietes.
Abmarkung der Grundstücksgrenzen im Einvernehmen mit den Grundeigentümern im Bereich der Maßnahmen.
Aufstellung und Ausführung des Plans nach § 58 FlurbG (Flurbereinigungsplan).
Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter festgelegt:
In der Dorferneuerung auf je 3 aus Aufseß/Oberaufseß und je 1 Person aus Heckenhof. Somit sind insgesamt 8 Personen zu wählen
In der Flurneuordnung betragen die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter je 4 aus Aufseß/Oberaufseß und je 2 Personen aus Heckenhof. Somit sind insgesamt 12 Personen zu wählen
Der Vorstand wird auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig.
Kandidaten TG Aufseß (Flurneuordnung):
1 | Bäuerlein, Ludwig | Raiffeisenstraße 117 | 91347 Aufseß |
2 | Konschake, Ernst | Schulstraße 158 | 91347 Aufseß |
3 | Lang, Stefan | Raiffeisenstraße 48a | 91347 Aufseß |
4 | Nützel, Holger | Hochstahler Str. 66 | 91347 Aufseß |
5 | Rieß, Klemens | Unterer Schloßberg 73 | 91347 Aufseß |
6 | Scheuring, Manfred | Steingrube 13 | 91347 Aufseß |
7 | Stenglein, Harald | Neuhauser Straße 40 | 91347 Aufseß |
8 | Wengert, Michael | Föhrenteich 4 | 91347 Aufseß |
9 | Wengert, Thomas | Föhrenteich 1 | 91347 Aufseß |
1 | Dietsch, Werner | Heckenhof 11 | 91347 Aufseß |
2 | Nützel, Melanie | Heckenhof 3 | 91347 Aufseß |
3 | Hofmann, Georg | Heckenhof 12 | 91347 Aufseß |
4 | Hohe, Bernd | Heckenhof 8 | 91347 Aufseß |
Kandidaten der TG Aufseß II (Dorferneuerung):
1 | Bäuerlein, Josefine | Raiffeisenstraße 117 | 91347 Aufseß |
2 | Bäuerlein, Ludwig | Raiffeisenstraße 117 | 91347 Aufseß |
3 | Wengert, Michael | Föhrenteich 4 | 91347 Aufseß |
4 | Brauer, Corinna | Oberaufseß 1 | 91347 Aufseß |
5 | Rothenbach Ernst | Im Tal 70 | 91347 Aufseß |
6 | Krug Wolfgang | Brunner Weg 12 | 91347 Aufseß |
1 | Baumann Uwe | Heckenhof 6 | 91347 Aufseß |
2 | Hofmann Hermann | Heckenhof 5 | 91347 Aufseß |
Kurzentschlossene können sich noch bis zum 12. November melden bei: Daniel Meifert (; 0951 837-317) oder Claudia Stich (; 0951 837-310).
Grundlagen zum Wahlverfahrens und dessen Ablauf
Die Vorstandschaften der Flurneuordnung und Dorferneuerung Aufseß werden in getrennten Wahlen gewählt.
Wahlberechtigt sind die Teilnehmer am Verfahren der Ländlichen Entwicklung (Grundeigentümer und Erbbauberechtigte).
Grundsätzlich können alle natürlichen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen gewählt werden. Sie brauchen weder am Verfahren beteiligt noch Landwirte sein.
Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken bestimmt die Anzahl der Vorstandsmitglieder und leitet die Wahl.
Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft ist ein Beamter/eine Beamtin, der/die vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken bestimmt wird und die notwendige fachliche und technische Vorbildung besitzt.
Die Teilnehmer wählen die Vorstandsmitglieder einschließlich deren Stellvertretung in einem Wahlgang.
Flurneuordnung: Jeder Stimmberechtigte hat 12 Stimmen. Dorferneuerung: Jeder Stimmberechtigte hat 8 Stimmen
Jeder anwesende Teilnehmer hat ein Stimmrecht.
Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig (schriftliche Vollmacht).
Vollmachten berechtigen den Bevollmächtigten nicht zu einer mehrfachen Stimmabgabe.
Die Wahl ist schriftlich und geheim.
Die Reihenfolge der gewählten Bewerber richtet sich nach der Stimmenzahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das unter Aufsicht des Wahlausschusses sofort nach Feststellung des Wahlergebnisses gezogen wird.
Die Vertretung der Vorstandsmitglieder durch Stellvertreter richtet sich nach der Stimmenzahl, die bei der Wahl erreicht werden. D. h. der Stellvertreter mit der höchsten Stimmenzahl vertritt das 1. Vorstandsmitglied, der mit der nächst niedrigeren Stimmenzahl das 2. Vorstandsmitglied usw..
Sind auf einem Stimmzettel mehr Kreuze als Personen gewählt werden können, ist der Stimmzettel ungültig.
Die Wahl erfolgt durch Ankreuzen in der Liste oder Ergänzung durch handschriftlichen Eintrag.
Häufelung von Stimmen ist nicht erlaubt.
Je ein Wahlausschuss bestehend aus 3 Personen - darunter ein Vertreter der Gemeinde - überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl in der Flurneuordnung bzw. Dorferneuerung.
Alle 6 Jahre erfolgt eine Neuwahl der Vorstandschaft, Wiederwahl ist möglich.
Mit der Annahme der Wahl ist der Gewählte Vorstandsmitglied (Stellvertreter). Die gewählten Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, die ehrenamtliche Tätigkeit als Vorstandsmitglied zu übernehmen, es sei denn, sie können einen wichtigen Grund für die Ablehnung geltend machen.
Gemeinschaftliche Eigentümer sind nur stimmberechtigt, wenn von allen abwesenden Miteigentümern eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Dies gilt auch für Ehepartner!
Das Ergebnis der Wahl wird am Haus der Gemeinde Aufseß und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Bamberg, 03.11.2021
gez. Claudia Stich, Daniel Meifert
Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
29.10.2021
Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Gemeinden Aufseß, Hollfeld, Plankenfels
Dorferneuerung Aufseß II
Gemeinde Aufseß, Landkreis Bayreuth
Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG -, Art. 4 Abs. 3 Satz 1, 2 und 5 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG -)
Bekanntmachung und Ladung
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Aufseß II gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter der Teilnehmergemeinschaft Aufseß II geladen.
Im Zusammenhang mit der Ausbreitung des neuen Corona-Virus SARS-CoV-2 kann die Vorstandsneuwahl derzeit nicht in einer öffentlichen Versammlung durchgeführt werden. Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat deshalb beschlossen, die Wahl ähnlich einer Kommunalwahl abzuhalten.
Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken statt am:
Montag, 15.11.2021, von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr,
Ort: Feuerwehrhaus Aufseß, Schulstraße 156, 91347 Aufseß.
Bitte beachten Sie hierzu die allgemeinen Corona-Pandemieschutzmaßnahmen (Mund-Nasenschutz, Abstandsregeln, Hygiene). Bitte bringen Sie nach Möglichkeit einen eigenen Stift zur Stimmabgabe mit.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl des Vorstandes beteiligen.
Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 4 festgesetzt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 8 Personen wählen. Sie werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig.
Um eine angemessene Vertretung der einzelnen Ortschaften sicherzustellen, wurde durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken für die gruppenmäßige Zusammensetzung des Vorstandes bestimmt, dass im Verfahren
je 3 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter für die Ortschaft Aufseß mit Oberaufseß
je 1 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter für die Ortschaft Heckenhof
zu wählen sind.
Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer.
Gemeinschaftliche Eigentümer sind nur stimmberechtigt, wenn von allen abwesenden Miteigentümern eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Wenn Ehepartner gemeinschaftliches Eigentum haben, brauchen diese ebenfalls eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Ehepartners. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst am Wahltermin anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.
Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den am Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los. Das Ergebnis der Wahl wird am Haus der Gemeinde Aufseß und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Bamberg, 18.10.2021
Claudia Stich
Baudirektorin
24.09.2021
Dorferneuerung Aufseß II
18.10.2021
Dorferneuerung Projektinformationen
26.03.2021
Dorferneuerung - Bereich Soldatenweg/Bolzplatz
17.03.2021
TG Aufseß - Flur Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen
25.09.2020
TG Aufseß - Flurneuordnung Aufseß - Landwirtschaftliche Flächen d. TG Aufseß - Verpachtung ab 01.01.2021 - Bewerbung
23.01.2020
Teilnehmerversammlung TG Ausfseß II (Dorferneuerung)
Teilnehmerversammlung TG Ausfseß II (Dorferneuerung) am Mittwoch 19. Februar, 19:30 Uhr im Haus der Gemeinde -Schulstraße 145-
Verfahren Aufseß II - Dorferneuerung - Gemeinde Aufseß, Landkreis Bayreuth
Information der Teilnehmer über den Stand der Dorferneuerung Aufseß - Bekanntmachung und Ladung
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Aufseß II gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen.
Diese findet statt am: Mittwoch, den 19. Februar 2020 um 19:30 Uhr . Ort: Haus der Gemeinde, Schulstraße 145, 91347 Aufseß
Tagesordnung:
Information der Teilnehmer über den Stand der Dorferneuerung
Vorstellung erster Planungen für die „Neue Mitte“ sowie die Raiffeisen-straße und südliche Schulstraße durch den Planer Christian Wolf
Sonstiges und Diskussion
In dieser Teilnehmerversammlung werden Ihnen Informationen zur Durchführung der Dorferneuerung gegeben. Es wird daher um zahlreiche Teilnahme gebeten.
Bamberg, 22.01.2020 - gez. Stich, Baudirektorin
22.10.2019
Dorferneuerung - Projektinfo - Information private Förderung
24.07.2019
Flurneuordnung - Wegebau Bauabschnitt I - links der Aufseß
Die ersten Baumaßnahmen für die neuen Flurwege werden Ende Juli 2019 beginnen. Ab diesem Zeitpunkt kann es zu vorübergehenden Behinderungen bei den Feldeinfahrten bzw. am Randstreifen der einzelnen Feldstücke kommen. Da aufgrund des Artenschutzes nicht ganzjährig gebaut werden kann, wird die Fertigstellung der Restarbeiten dieses Bauabschnitts voraussichtlich Mitte 2021 erfolgen.
Ausführende Baufirmen sind die Fa. Bezold (nördlich der Staatstraße 2188 im Bereich des Sportplatzes bis zur Ortschaft Aufseß und Richtung Neuhaus) und die Fa. Thomas (südlich der Staatstraße 2188 im Bereich Heckenhof).
Die vorgesehenen Baumaßnahmen können dem ausliegenden Plan im Haus der Gemeinde Aufseß, Schulstraße 145, 91347 Aufseß, oder der Homepage der Gemeinde Aufseß entnommen werden. Der Plan ist nachstehend zur Einsichtnahme beigefügt (PDF-Datei).
Nähere Auskünfte erteilt bei Bedarf Claudia Stich (Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft Aufseß, Tel. 0951 837-310) oder Daniel Meifert (Stellvertretender Vorsitzender).
09.04.2019
Bekanntmachung und Informationen zur Flurneuordnung
23.07.2018
Auszug aus Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld vom 19. Juli 2018 Nr. 15 Seite 1
Im März 2018 finden zwei Teilnehmerversammlungen, 1. am Donnerstag, 01. März 2018, zum Verfahren Aufseß II (Dorferneuerung), 2. am Mittwoch, 07. März 2018, zum Verfahren Aufseß (Flurneuordnung), statt.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachstehenden Bekanntmachungen.
25.01.2018
Verfahren Aufseß II - Dorferneuerung
Gemeinde Aufseß, Landkreis Bayreuth
Information der Teilnehmer über den Stand der Dorferneuerung
Bekanntmachung und Ladung
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Aufseß II gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen.
Diese findet statt am:
Donnerstag, den 01. März 2018, um 19:30 Uhr,
Ort: Gasthof Rothenbach, Im Tal 70, 91347 Aufseß
Tagesordnung
Information der Teilnehmer über den Stand der Dorferneuerung im Bereich neue Mitte und Verkehrsberuhigung
Sonstiges
In dieser Teilnehmerversammlung werden Ihnen Informationen zur Durchführung der Dorferneuerung gegeben. Es wird daher um zahlreiche Teilnahme gebeten.
Bamberg, 16.01.2018
i. V.
Engel
Techn. Amtmann
07.02.2018
Verfahren Aufseß - Flurneuordnung
Gemeinde Aufseß, Landkreis Bayreuth
Information der Teilnehmer über den Stand der Flurneuordnung Aufseß
Bekanntmachung und Ladung
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Aufseß gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen.
Diese findet statt am:
Mittwoch, den 07. März 2018, um 19:30 Uhr,
Ort: Feuerwehrhaus, Schulstraße 145, 91347 Aufseß
Tagesordnung
Information der Teilnehmer über den Stand der Flurneuordnung und weiterer Ablauf
Sonstiges
In dieser Teilnehmerversammlung werden Ihnen Informationen zur Durchführung der Flurneuordnung gegeben. Es wird daher um zahlreiche Teilnahme gebeten.
Bamberg, 02.02.2018
i. V.
gez. Engel
Techn. Amtmann
12.05.2017
Zwischenbericht durch die Vorsitzende der beiden TG Verfahren
Frau Claudia Stich, ALE Oberfranken, im Gemeinderat der Gemeinde Aufseß am 9. Mai 2017
TG Vorsitzende Claudia Stich unterrichtete in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates am 9. Mai über die laufenden Verfahren in der Gemarkung Aufseß in Sachen Dorferneuerung und Flurneuordnung für Orte Aufseß, Oberaufseß und Heckenhof.
Nähere Einzelheiten können der beiliegenden PDF-Datei entnommen werden.